Das Oberlandesgericht Koblenz hat mehrere Vertragsklauseln von 1&1 für unzulässig erklärt.

Das Oberlandesgericht Koblenz hat der Berufung des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen mehrere Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von 1&1 stattgegeben. Nach dem Urteil (PDF) sind unter anderem Regelungen zur automatischen Vertragsverlängerung und zu einseitigen Vertragsänderungen unwirksam. Die Entscheidung ist laut Gericht noch nicht rechtskräftig.

Beanstandet wurde unter anderem eine Klausel, nach der sich Mobilfunkverträge automatisch um zwölf Monate verlängern sollten, wenn Kunden nicht rechtzeitig kündigen. Das Gericht verwies auf das Telekommunikationsgesetz, wonach Verbraucher nach einer automatischen Verlängerung mit einer Frist von einem Monat kündigen können.

Gericht kritisiert Vertragsänderungen und Rechnungsregelung

Auch eine Klausel zu möglichen Änderungen der Vertragsbedingungen hielt das Gericht für intransparent. Laut Urteil seien die verwendeten Formulierungen zu unbestimmt gewesen, sodass Kunden die Folgen möglicher Änderungen nicht ausreichend einschätzen konnten. Zudem beanstandete das OLG eine Regelung, nach der Rechnungen bereits mit der Bereitstellung im Kundenportal fällig werden sollten.

Die wichtigsten Punkte des Urteils:

  • Automatische Verlängerung um zwölf Monate beanstandet
  • Einseitige Vertragsänderungen für unwirksam erklärt
  • Regelung zur Rechnungsfälligkeit kritisiert
  • Berufung von 1&1 ohne Erfolg

Ich finde das Urteil relevant, weil Gerichte damit erneut die Grenzen bei langfristigen Vertragsbindungen und unklaren AGB im Telekommunikationsmarkt konkretisieren. Für Kunden dürfte vor allem die Klarstellung zum Kündigungsrecht nach automatischer Vertragsverlängerung wichtig sein.

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  1. zoula ☀️

    Sehr gut so. Absolut unlauter von 1&1 hier Kundenbimdung zu erzwingen. Mochte den Laden noch nie.

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