Die neue EU-Verpackungsverordnung bringt ab heute erste Änderungen und wird ab 2030 mehrere Einwegverpackungen verbieten.
Seit dem 12. August 2026 greifen erste Vorgaben der neuen EU-Verpackungsverordnung. Für Lebensmittelverpackungen gelten unter anderem neue Grenzwerte für PFAS. Zudem ändern sich Informations- und Nachweispflichten für Unternehmen.
Deutlich sichtbarer werden die Regeln in den kommenden Jahren. Bis 2030 sollen Verpackungen in der EU mit wenigen Ausnahmen recycelbar sein. Gleichzeitig werden bestimmte Einwegverpackungen verboten und unnötig große Versandkartons eingeschränkt.
Diese Verpackungen sollen ab 2030 verschwinden
Für Verbraucher sind vor allem diese Änderungen relevant:
- Ketchup- und Saucenportionen in Einwegverpackungen werden eingeschränkt.
- Kunststoffnetze für kleine Obst- und Gemüsemengen sollen verschwinden.
- Mini-Shampoos und ähnliche Einwegverpackungen in Hotels werden verboten.
- Versandverpackungen dürfen höchstens 50 Prozent Leerraum enthalten.
- Bis 2029 sollen EU-Staaten Pfandsysteme für Kunststoffflaschen und Metalldosen einführen.
Hintergrund ist die große Abfallmenge. Laut Eurostat fielen 2023 EU-weit durchschnittlich 178 Kilogramm Verpackungsmüll pro Einwohner an. Deutschland lag mit knapp 215 Kilogramm deutlich darüber. Zusätzlich sollen künftig mehr recycelte Materialien und Mehrwegsysteme eingesetzt werden.
Ich finde vor allem die Begrenzung überdimensionierter Pakete nachvollziehbar, weil sie im Alltag sofort sichtbar wird. Bei den zahlreichen Detailregeln wird sich aber erst zeigen müssen, ob die EU die Vorgaben für Unternehmen verständlich und praktikabel umsetzt.
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