Telefonate ins EU-Ausland werden billiger

Ab dem 15. Mai gelten neue Preisobergrenzen für alle Anrufe und SMS ins EU-Ausland. Verbraucher, die von ihrem Land aus in ein anderes EU-Land telefonieren, zahlen somit einen Höchstbetrag von 19 Cent pro Gesprächsminute (zzgl. MwSt.) und 6 Cent pro SMS-Nachricht (zzgl. MwSt.).

Nach der Abschaffung der Roaminggebühren im Juni 2017 sind diese neuen Preisobergrenzen für Anrufe und SMS ins EU-Ausland Teil der Überarbeitung des EU-weiten Telekommunikationsrechts.

Telekommunikationsbetreiber in der gesamten EU müssen die Verbraucher über die neuen Preisobergrenzen informieren. Die Vorschriften gelten ab dem 15. Mai 2019 in allen 28 EU-Ländern und bald auch in Norwegen, Island und Liechtenstein.

Gut zu wissen

Die Preisobergrenze ist auf den privaten Gebrauch, das heißt auf Privatkunden, begrenzt. Geschäftskunden sind von dieser Preisregelung ausgenommen.


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