Rechtsgutachten sieht Kindeswohlgefährdung auf Social Media

Influencer, die Inhalte ihrer Kinder auf Social Media veröffentlichen, gefährden oft das Kindeswohl, wie ein neues Rechtsgutachten im Auftrag von Campact und dem Deutschen Kinderhilfswerk zeigt.

Es fordert ein striktes Verbot der kommerziellen Veröffentlichung von Kinderfotos und -videos bis zum siebten Lebensjahr. Danach sollen Veröffentlichungen nur noch mit Einwilligung der Kinder erlaubt sein. Um Interessenskonflikte zu vermeiden, könnten Gerichte in Einzelfällen unabhängige Ergänzungspfleger einsetzen, um die Rechte der Kinder zu wahren.

Die Gutachter schlagen ein altersabgestuftes Schutzkonzept vor, da die bestehenden Gesetze das Phänomen des „Family Influencing“ nur unzureichend abdecken. Insbesondere die „digitale Persönlichkeit des Kindes“ müsse besser geschützt und in der Praxis durchsetzbar gemacht werden. Behörden wie Jugendämter und Landesmedienanstalten sollten eine Aufsichtsfunktion übernehmen.

Anne Lütkes vom Deutschen Kinderhilfswerk und die Kinderrechtsexpertin Sara Flieder verweisen zudem auf den wachsenden Interessenkonflikt zwischen den wirtschaftlichen Interessen der Eltern und den Rechten der Kinder. Das Internet vergesse nichts, deshalb müsse der Schutz vor der Zurschaustellung intimer und alltäglicher Momente von Kindern dringend verbessert werden.

Das Rechtsgutachten mit dem Titel „Kindeswohlgefährdung durch kommerzielle Veröffentlichung von Kinderfotos und -videos im Internet“ sowie weitere Informationen können hier heruntergeladen werden.


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