Das Landgericht Koblenz hat entschieden: 1&1 darf seine DSL-Tarife nicht länger als Glasfaser-Angebote bewerben.

Der Anbieter hatte auf seiner Webseite mit angeblichem Glasfaser-Internet geworben, obwohl auf der sogenannten letzten Meile Kupferleitungen lagen. Nutzer bekamen laut Urteil ein positives Ergebnis im Verfügbarkeitstest, selbst wenn nur herkömmliches DSL zur Verfügung stand. Die Verbraucherzentrale Bundesverband hatte daraufhin Klage eingereicht.

Gericht sieht Täuschung bei Glasfaser-Versprechen

Das Landgericht Koblenz bewertete die Darstellung auf der 1&1-Webseite als irreführend. Die Werbung habe suggeriert, dass Glasfaserleitungen direkt bis ins Gebäude reichen. Tatsächlich handelte es sich um sogenannte Vectoring-Anschlüsse, bei denen Glasfaser nur bis zum Verteilerkasten verlegt ist. Die angebotenen Tarife seien daher reine DSL-Produkte.

Kernpunkte des Urteils:

  • 1&1 warb mit „Glasfaser-DSL“, obwohl nur DSL verfügbar war
  • Gericht wertete dies als Irreführung von Verbrauchern
  • Hinweise auf der Website reichten laut Urteil nicht aus
  • Verbraucherzentrale bekam Recht
  • Urteil ist noch nicht rechtskräftig, 1&1 legte Berufung ein

Nach Auffassung des Gerichts konnte der Hinweis im Kleingedruckten die falsche Erwartung eines echten Glasfaseranschlusses nicht aufheben. Verbraucher müssten sich nicht aktiv über technische Details informieren, wenn die Werbung einen klaren Eindruck vermittle. Das Urteil (PDF) vom 16. September 2025 (Az. 3 HK O 69/24) ist noch nicht rechtskräftig. 1&1 hat Berufung eingelegt.

Ich finde es richtig, dass Gerichte bei technischer Werbung genau hinschauen. Viele Nutzer verstehen die Unterschiede zwischen den Internetzugangsarten kaum, daher sollte Kommunikation hier besonders transparent sein.

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Fehler melden2 Kommentare

   

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  1. Benjamin 👋

    Vielleicht etwas kleinkariert, aber wenn da Glasfaser-DSL steht und sogar auf der Homepage darauf hingewiesen wird, sollte das doch klar sein? Dass man da der Verbraucherzentrale Recht gibt, finde ich doch etwas seltsam. Ich würde dem ja zustimmen, wenn das so gar nicht offensichtlich kommuniziert wird

    1. FaceOfIngo 🪴

      Naja, ich muss schon zugeben, dass die Produktbezeichnung auf der Glasfaserseite „verschleiernd“ ist. Ich bin 1&1 Mobilfunkkunde und Kunde der Deutschen Glasfaser.
      Ich habe Regelmäßig bei 1&1 nach der Verfügbarkeit von Glasfaser geschaut und wäre beim ersten mal auch fast darauf reingefallen.

      Mittlerweile bietet 1&1 Glasfaser von der DG an und gerade aktuell wurde mir angezeigt, das auch die 1.000 Mbit/s verfügbar sind, vorher waren es immer nur 50 Mbit/s „DSL-Glasfaser“

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