Der Bundestag debattierte eine Reform der privaten Altersvorsorge, bei der vor allem der geplante Kostendeckel von 1,5 Prozent für heftige Kontroversen sorgt.

Am Montag fand im Finanzausschuss des Bundestages eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge statt. Grundlage war der Entwurf 21/4088 der Bundesregierung, die damit nach eigenen Angaben „die private Altersvorsorge revitalisieren“ will.

Vorgesehen sind ein neues renditeorientiertes Altersvorsorgedepot ohne Garantien sowie Garantieprodukte mit 80 oder 100 Prozent Kapitalgarantie. Zulagen sollen künftig 30 Cent je gespartem Euro betragen und ab 2029 auf 35 Cent steigen.

Die Finanzwirtschaft begrüßte das Vorhaben dem Grundsatz nach. Die Deutsche Kreditwirtschaft bezeichnete es laut ihrer Stellungnahme als „wichtigen und dringlichen Schritt“ und sprach sich dafür aus, den Kostendeckel gänzlich aufzuheben, da Wettbewerb für niedrige Preise sorge.

Der Bundesverband Investment und Asset Management nannte den Entwurf einen „epochalen Wandel“. Beide Verbände plädierten außerdem dafür, auch Selbstständige und Freiberufler förderberechtigt zu machen.

Verbraucherschützer und Gewerkschaften üben scharfe Kritik

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hingegen kritisierte die geplanten Kosten als zu hoch und forderte ein öffentlich-rechtliches Standardprodukt nach schwedischem Vorbild.

Laut den Berechnungen der Organisation würde ein Depot mit 1,5 Prozent Kosten nach 40 Jahren bei monatlich 130 Euro Einzahlung rund 79.800 Euro Zuwachs erzielen, gegenüber rund 179.800 Euro bei einem Produkt mit nur 0,2 Prozent Kosten.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund bezeichnete das Vorhaben als „Desaster“ und kritisierte, private Vorsorge bleibe teuer und ineffizient, während Geringverdiener benachteiligt würden.

Ich halte die deutliche Kostendifferenz zwischen einem öffentlich-rechtlichen Modell und den geplanten Standardprodukten für das stärkste Argument in dieser Debatte. Solange ein Kostendeckel von 1,5 Prozent als Grenze gilt, dürften viele Sparer am Ende deutlich weniger im Alter haben als nötig wäre.

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  1. Ronald 🔅

    ….und sprach sich dafür aus, den Kostendeckel gänzlich aufzuheben, da Wettbewerb für niedrige Preise sorge.

    Und der Wettbewerb verhindert es unter einem Kostendeckel zu bleiben?

    1. Ronald 🔅

      Lesen und verstehen, manchmal nicht so einfach.

      Solange ein Kostendeckel von 1,5 Prozent als Untergrenze gilt,….

      Unter einer Kostendeckelung verstehe ich, ein Höchstbetrag darf nicht überschritten werden.
      Und hier dürfen die Kosten nicht unter einem Mindestsatz liegen?
      Was?

      1. René Hesse ♾️

        Die 1,5 % sind die Grenze für den geplanten Kostendeckel nach unten, der Deckel müsste aber tiefer liegen, Verbraucherorganisationen fordern einen Deckel von 0,5 %. Die untere Grenze müsste also tiefer liegen, das Wort „Unter“ kann man hier weglassen, weil es in der Tat etwas verwirrt.

  2. ant ☀️

    Es reicht zu schauen, wer das Programm feiert, um zu verstehen, wer davon profitieren soll.

    Erinnert mich an die Rieseterrente, wo die Gebühren so hoch waren und die Garantierte summe so niedrig, dass selbst das Bargeld unter dem Kissen mehr Zuwachs hatte.

    Und am Ende wird der Spaß noch mit Einkommenssteuer wieder minimiert.

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