Das Bundeskabinett beschließt strengere Haftungsregeln für E-Scooter, um Geschädigten den Schadensersatz zu erleichtern.

Künftig sollen Halter von E-Scootern verschuldensunabhängig haften. Das betrifft laut Entwurf auch Sharing-Anbieter in Städten. Fahrer sollen bei Unfällen zudem grundsätzlich haften, sofern sie sich nicht entlasten können. Dieses Vorhaben war bereits seit Ende letzten Jahres bekannt.

Damit würden E-Scooter rechtlich ähnlich wie Autos behandelt. Laut Bundesjustizministerium soll dies verhindern, dass Geschädigte leer ausgehen, etwa wenn der Verursacher nicht ermittelt werden kann oder es an Beweisen fehlt.

Neue Haftungsregeln für E-Scooter im Überblick

Wesentliche Änderungen

Das sieht der Gesetzentwurf vor:

  • Gefährdungshaftung für Halter ohne Verschulden
  • Vermutetes Verschulden für Fahrer
  • Gleichstellung mit Kraftfahrzeugen
  • Ausweitung auf weitere Elektrokleinstfahrzeuge

Hintergrund ist der deutliche Anstieg von Unfällen. Laut Angaben der Bundesregierung stieg die Zahl der Beteiligten von unter 6.000 im Jahr 2020 auf über 12.000 im Jahr 2024. Auch Drittschäden haben sich deutlich erhöht.

Warum die Regelung nicht ganz konsequent ist

Ich halte die Verschärfung grundsätzlich für nachvollziehbar, weil sie ein reales Problem adressiert. Bisher scheitern viele Ansprüche an fehlenden Beweisen oder nicht ermittelbaren Verursachern. Durch die Gefährdungshaftung wird das Risiko klarer verteilt, was die Position von Geschädigten deutlich stärkt.

Gleichzeitig dürfte sich das wirtschaftlich bemerkbar machen. Anbieter könnten steigende Versicherungskosten an Nutzer weitergeben, etwa über höhere Minutenpreise oder Gebühren. Auch für private Halter könnten Prämien steigen, da Versicherer das erhöhte Haftungsrisiko einkalkulieren.

Rechtlich bedeutet die Neuregelung eine klare Verschiebung der Beweislast. Fahrer müssen sich künftig entlasten, statt dass Geschädigte ein Verschulden nachweisen müssen. Auffällig ist dabei, dass die bisherige Sonderstellung wegen der 20 km/h bestehen bleibt, die strengere Haftung aber dennoch eingeführt wird. Dadurch entsteht ein gewisser Bruch im System.

Ich hätte mir ergänzend gewünscht, dass in diesem Zuge auch die Höchstgeschwindigkeit auf mindestens 25 km/h angehoben und E-Scooter stärker mit Fahrrädern gleichgestellt werden. Das hätte die Regelung insgesamt konsistenter gemacht und den rechtlichen Rahmen klarer definiert.


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  1. McTweet 👋

    Wenn die Grenze auf 25 Km/h angehoben wird, dann müsste auch die Helmpflicht gelten, da bei Krafträdern die schneller als 20 Km/h fahren dürfen, eine Helmpflicht besteht.

    1. Dieseldieter 🌟

      Die Aufprallenergie bei 25kmh ist 50 Prozent höher als bei 20 Kmh.

      Den Unfall mit einem Fußgänger überlebt dieser nicht.

      Wenn 25 dann Helmpflicht und Strassennutzungspflicht. Egal ob der 40Tonner oder Reisebus vorbeifährt.

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