Eine neue Regel verpflichtet Unternehmen ab Juni 2026, einen leicht zugänglichen Widerrufsbutton für Online-Verträge bereitzustellen.

Ab dem 19. Juni 2026 müssen Anbieter eine digitale Funktion anbieten, mit der Verbraucher Verträge direkt auf der Website widerrufen können. Ziel ist es, den Widerruf genauso einfach zu machen wie den Abschluss eines Vertrags.

Die Pflicht gilt für alle Online-Verträge mit Widerrufsrecht, etwa in Webshops, Apps oder Buchungsportalen. Grundlage ist eine EU-Richtlinie, die in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert wird. Auch Anbieter auf Marktplätzen müssen die Vorgaben erfüllen.

Widerrufsbutton: Funktion, Anforderungen und Grenzen

Die Funktion kann als Button oder klar gekennzeichneter Link umgesetzt sein, muss aber gut sichtbar und eindeutig beschriftet sein. Der Widerruf erfolgt in zwei Schritten mit anschließender Bestätigung durch das Unternehmen per E-Mail.

Wichtige Anforderungen im Überblick:

  • Leicht auffindbare und barrierearme Platzierung
  • Keine versteckten Hürden wie Pflichtregistrierung
  • Nur notwendige Datenabfrage erlaubt
  • Keine Pflicht zur Angabe eines Widerrufsgrundes

Das bestehende Widerrufsrecht bleibt unverändert und gilt in der Regel 14 Tage. Laut Verbraucherzentralen soll die neue Regel vor allem Transparenz und Nutzerfreundlichkeit erhöhen. Ich halte die Maßnahme für sinnvoll, da sie bestehende Hürden beim Widerruf reduziert und digitale Abläufe konsequent vereinfacht.


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  1. Matze51 🌀

    Wie lange geht das Theater eigentlich schon

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