Kündigungsklausel in Unlimited-Vertrag: Gericht setzt Telefónica Grenzen
Das Oberlandesgericht Bamberg hat eine Kündigungsklausel von Telefónica für unzulässig erklärt.
Das Oberlandesgericht Bamberg hat einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg gegen Telefónica Germany stattgegeben.
Nach dem Urteil darf das Unternehmen eine Klausel nicht weiter verwenden, die eine einseitige Kündigung bestimmter Mobilfunktarife (O2 Mobile Unlimited Max und O2 Mobile Unlimited Smart) mit einer Frist von einem Monat auch während der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit erlaubt. Die Verbraucherzentrale hatte die Regelung bereits 2025 beanstandet und anschließend Klage erhoben.
Nach Auffassung des Gerichts benachteiligt die Klausel Kunden unangemessen. Während Verbraucher bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit an ihren Vertrag gebunden bleiben, hätte sich Telefónica ohne Angabe von Gründen vorzeitig vom Vertrag lösen können.
Urteil stärkt Rechte von Mobilfunkkunden
Die Richter wiesen auch die Argumentation von Telefónica zurück, wonach Kunden von einer vorzeitigen Kündigung durch günstigere Tarifangebote profitieren könnten. Nach Ansicht des Gerichts müssen Verbraucher selbst entscheiden können, ob sie ihren bestehenden Vertrag behalten oder wechseln möchten. Auch der Verweis des Unternehmens auf europäisches Recht blieb ohne Erfolg, da die Kontrolle solcher AGB-Klauseln nach deutschem Recht weiterhin möglich sei.
Die Verbraucherzentrale Hamburg sieht das Urteil als Bestätigung des Grundsatzes, dass Mindestvertragslaufzeiten für beide Vertragsparteien gelten müssen.
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