grüüün: Verbraucherzentrale prüft Sammelklage wegen Lieferstopp

Der Verbraucherzentrale Bundesverband prüft eine Sammelklage gegen den Stromanbieter grüüün wegen des angekündigten Lieferstopps.

Die Münch Energie GmbH & Co. KG, die hinter der Marke grüüün steht, will ihre Privatkunden ab dem 31. Oktober 2026 nicht mehr mit Strom beliefern. Dabei hatte das Unternehmen zuvor mit einer Preisgarantie von zehn Jahren geworben. Zwischen Ankündigung und Lieferstopp liegen lediglich drei Wochen. Die Bundesnetzagentur prüft die Geschäftsaufgabe bereits.

grüüün: Verbraucherzentrale sieht mögliche Schadensersatzansprüche

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale beendet die Ankündigung bestehende Verträge nicht automatisch. Vereinbarte Laufzeiten und Kündigungsfristen gelten schließlich auch für Stromanbieter. grüüün begründet den Schritt mit erwarteten Gesetzesänderungen, die nach Einschätzung der Verbraucherschützer jedoch grundsätzlich zum unternehmerischen Risiko gehören.

Betroffene Kunden könnten deshalb Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn sie durch einen notwendigen Anbieterwechsel höhere Stromkosten tragen müssen. Ob tatsächlich eine Sammelklage eingereicht wird, hängt auch von der Zahl der Betroffenen ab.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt Kunden folgende Schritte:

  • Der Einstellung der Stromlieferung schriftlich widersprechen.
  • Neue Stromtarife vergleichen und Preisunterschiede dokumentieren.
  • Vertragsunterlagen, Rechnungen und Nachweise zur Preisgarantie sichern.
  • Den Zählerstand am 31. Oktober fotografieren und die Schlussrechnung prüfen.
  • Den kostenlosen News-Alert auf sammelklagen.de/grüüün abonnieren.

Auch Kunden, die bereits das von grüüün empfohlene Ersatzangebot angenommen haben, könnten nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Ansprüche besitzen. In bislang bekannten Fällen liegen dessen Preise über den ursprünglich zugesagten Konditionen.

Eine Klage ist bislang nicht eingereicht. Für Betroffene lohnt es sich dennoch, sämtliche Unterlagen aufzubewahren. Gerade bei einer langfristigen Preisgarantie können die Mehrkosten eines erzwungenen Wechsels erheblich ins Gewicht fallen.


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  1. Gerrit 🌟

    Es kann doch nicht sein, dass sich Stromlieferanten einfach nicht an geltende Gesetze halten. Wenn die schon aufhören, dann sollen die die Stromkunden ganz normal kündigen und auslaufen lassen.

    Eigentlich müsste die Bundesnetzagentur diese Firma doch ordentlich bestrafen!

    Ist natürlich dazu noch ein sehr ungünstiger Zeitpunkt für einen Wechsel, weil die Tarife gerade teurer sind. Zum Glück ist die Grundversorgung bei uns nicht so teuer und ich kann das damit dann überbrücken bis es wieder gute Tarife gibt.

  2. Skox 🌟

    wenn ich schon (aus Panik) ganz woanders abgeschlossen habe, also nicht das von grüüum empfohlene Angebot, könnte ich trotzdem mich noch einer Klage anschließend oder zu spät?

    1. René Hesse ♾️

      Nicht zu spät. Es heißt ja:

      Ziel ist, dass Betroffene nicht auf den Mehrkosten für ihren neuen Stromvertrag sitzen bleiben.

      Und dein neuer Vertrag wird vermutlich nicht günstiger sein als dein alter? Von daher hast du u.U. gewisse Schadensersatzansprüche.