Teslas Fahrassistent: Musk sprach persönlich mit deutschem Verkehrsminister
Elon Musk hat persönlich mit Bundesverkehrsminister Steffen Bilger über Teslas Fahrassistenten gesprochen und dabei offenbar Zugeständnisse erreicht.
Das bislang nicht öffentlich bekannte Gespräch fand am 9. September 2026 statt. Neben Musk und Bilger (CDU) nahm auch Staatssekretär Stefan Schnorr daran teil. Bekannt wurden die Einzelheiten durch eine Antwort des Verkehrsministeriums auf eine parlamentarische Anfrage, über die die taz berichtet.
Bereits am 6. Oktober hatte Bilger angekündigt, sich für eine schnelle europäische Zulassung des Tesla-Fahrassistenten einzusetzen. Neu ist nun, dass dieser Positionierung offenbar konkrete Absprachen mit dem Hersteller vorausgingen.
Tesla FSD: Ministerium und Hersteller verständigten sich auf Zugeständnisse
Besonders bemerkenswert ist die Formulierung des Ministeriums. Demnach hätten sich die Beteiligten auf mehrere Punkte verständigt. Die Mitteilung vermittelt damit den Eindruck direkter Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und Tesla.
Zu den genannten Vereinbarungen gehören:
- Das Assistenzsystem darf die zulässige Höchstgeschwindigkeit um maximal zehn Prozent überschreiten.
- Die Verantwortung für die Fahrzeugführung bleibt vollständig beim Fahrer.
- Tesla bot an, die Bezeichnung „Full Self-Driving Supervised“ in Europa durch „Tesla Assisted Driving“ zu ersetzen.
Gerade die mögliche Geschwindigkeitsüberschreitung ist brisant. Deutsche Behörden hatten diesen Punkt bislang kritisch bewertet. Auf Grundlage der erzielten Einigungen unterstützt Deutschland inzwischen ausdrücklich die zeitnahe Fortführung des europäischen Genehmigungsverfahrens.
Linken-Abgeordneter übt scharfe Kritik
Der Linken-Abgeordnete Vinzenz Glaser kritisiert das Vorgehen deutlich. Er wirft Bilger vor, Musk entgegenzukommen und Politik für superreiche Unternehmensbesitzer zu machen. Gleichzeitig müssten Millionen Menschen weiterhin auf einen bezahlbaren und zuverlässigen öffentlichen Nahverkehr warten.
Die nun veröffentlichten Informationen werfen damit eine interessante Frage auf: Wie stark haben die persönlichen Gespräche mit Musk die deutsche Position beeinflusst? Dass ausgerechnet bei zuvor kritisch bewerteten Anforderungen eine Verständigung erzielt wurde, dürfte die Diskussion über den politischen Umgang mit Tesla jedenfalls weiter befeuern.
mobiFlip bei Google bevorzugen – unsere Beiträge öfter sehen Quelle wählen ↗
-->












Im Sinne der Gleichbehandlung darf ich also künftig auch straffrei die zulässige Höchtsgeschwindigkeit um 10 Prozent überschreiten, nehme ich an..!?
Ich verstehe das so, dass dieser Spielraum nicht bedeutet, dass eine Geschwindigkeitsüberschreitung erlaubt oder straffrei ist. Vielmehr geht es um eine technische Toleranz. Wenn das System die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet, bist du als Fahrer weiterhin dafür verantwortlich und kannst natürlich auch geblitzt werden. Grundlegend finde ich die Regelung aber auch schwierig, es gibt schon einen Grund, warum die Behörden sich bisher dagegen gesperrt haben.
10 Prozent klingt auch viel mehr als es ist. In den meisten Fällen wirst du gar nicht erst geblitzt: 10% von 30 kmh sind 3 kmh, da wird noch nicht geblitzt bei 50 & 5 kmh auch noch nicht idR. Ab 120 kmh und 12kmh könnte ein Blitzer auslösen, auch hier wärst du dann nach Abzug der Toleranz gerade mal 7 kmh drüber.
Aus rechtlicher Sicht finde ich das dennoch merkwürdig. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf beispielsweise 70 km/h wird schließlich nicht ohne Grund festgelegt. Wenn wir anfangen, solche Ausnahmen zu akzeptieren, untergräbt das langfristig die Akzeptanz derartiger Regelungen.