Im europäischen Zahlungsverkehr wird ab dem heutigen 9. Oktober 2025 die gesetzlich vorgeschriebene Empfängerüberprüfung eingeführt.
Dabei wird bei jeder SEPA-Überweisungen oder SEPA-Echtzeitüberweisung in Euro der angegebene Name des Empfängers mit der zugehörigen IBAN abgeglichen. Weicht das Ergebnis ab, wird der Nutzer informiert und kann entscheiden, ob die Transaktion trotzdem ausgeführt werden soll. Das Ziel dieser Maßnahme ist es, Fehlüberweisungen und Betrugsversuche zu reduzieren.
Die Empfängerüberprüfung ist Teil eines umfassenderen Maßnahmenpakets zur Betrugsbekämpfung, ersetzt jedoch nicht die Vorsicht der Zahlenden. Damit die Prüfung reibungslos funktioniert, müssen Rechnungsaussteller eindeutige Angaben zu Name und IBAN des Empfängers machen. Banken wollen Unternehmen dabei unterstützen, korrekte Daten im Zahlungsverkehr zu hinterlegen.
Abgleich von Name und IBAN ist nun Pflicht
Die Prüfung erfolgt durch einen Abgleich der Daten zwischen der Bank des Zahlers und der Empfängerbank. Das Ergebnis kann eine vollständige Übereinstimmung, eine nahezu Übereinstimmung mit Anzeige des korrekten Namens oder keine Übereinstimmung sein. Die Anzeige erfolgt direkt bei der Eingabe der Überweisungsdaten.
Die Bank des Zahlers führt eine Echtzeitüberprüfung durch, die vier mögliche Ergebnisse haben kann:
- Exakte Übereinstimmung: Der angegebene Kontoname stimmt vollständig mit der hinterlegten IBAN überein.
- Nahezu übereinstimmend: Der Name sieht sehr ähnlich aus – möglicherweise liegt nur ein kleiner Tippfehler oder ein kleiner Rechtschreibfehler vor.
- Keine Übereinstimmung: Der Name stimmt nicht mit der angegebenen IBAN überein.
- Überprüfung nicht möglich: Die Überprüfung konnte nicht abgeschlossen werden – möglicherweise ist der Dienst ausgefallen, die Bank des Empfängers ist noch nicht Teil des Systems oder es liegt ein vorübergehendes technisches Problem vor.
Die Überprüfung wird auch bei Banküberweisungen am Schalter sowie bei neu eingerichteten oder geänderten Dauer- und Terminaufträgen durchgeführt. Festgeld-, Kredit- oder Sparkonten sind von dieser Pflicht ausgenommen. Für Verbraucher entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Ab heute müssen alle Banken und Sparkassen die Empfängerüberprüfung umsetzen. Unternehmen können diese bei Sammelüberweisungen deaktivieren, etwa für wiederkehrende Gehaltszahlungen. Viele Banken haben ihre Kunden bereits darüber informiert.
Die Regelung gilt zunächst für Euro-Überweisungen innerhalb des Euroraums und soll bis Juli 2027 auf alle EU-Mitgliedstaaten ausgeweitet werden. Auch Island, Liechtenstein und Norwegen können teilnehmen.
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