Im europäischen Zahlungsverkehr wird ab dem 9. Oktober 2025 die gesetzlich vorgeschriebene Empfängerüberprüfung eingeführt.
Dabei wird bei jeder Überweisung oder Echtzeitüberweisung in Euro der angegebene Name des Empfängers mit der zugehörigen IBAN abgeglichen. Weicht das Ergebnis ab, wird der Zahler informiert und kann entscheiden, ob die Transaktion trotzdem ausgeführt werden soll. Das Ziel dieser Maßnahme ist es, Fehlüberweisungen und Betrugsversuche zu reduzieren.
Die Empfängerüberprüfung ist Teil eines umfassenderen Maßnahmenpakets zur Betrugsbekämpfung, ersetzt jedoch nicht die Vorsicht der Zahlenden. Damit die Prüfung reibungslos funktioniert, müssen Rechnungsaussteller eindeutige Angaben zu Name und IBAN des Empfängers machen. Banken wollen Unternehmen dabei unterstützen, korrekte Daten im Zahlungsverkehr zu hinterlegen.
Abgleich von Name und IBAN wird Pflicht
Die Prüfung erfolgt durch einen Abgleich der Daten zwischen der Bank des Zahlers und der Empfängerbank. Das Ergebnis kann eine vollständige Übereinstimmung, eine nahezu Übereinstimmung mit Anzeige des korrekten Namens oder keine Übereinstimmung sein. Die Anzeige erfolgt direkt bei der Eingabe der Überweisungsdaten.
Die Überprüfung wird auch bei Banküberweisungen am Schalter sowie bei neu eingerichteten oder geänderten Dauer- und Terminaufträgen durchgeführt. Festgeld-, Kredit- oder Sparkonten sind von dieser Pflicht ausgenommen. Für Verbraucher entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Ab Oktober 2025 müssen alle Banken und Sparkassen die Empfängerüberprüfung umsetzen. Unternehmen können diese bei Sammelüberweisungen deaktivieren, etwa für wiederkehrende Gehaltszahlungen. Erste Banken informieren ihre Kunden bereits darüber.
Die Regelung gilt zunächst für Euro-Überweisungen innerhalb des Euroraums und soll bis Juli 2027 auf alle EU-Mitgliedstaaten ausgeweitet werden. Auch Island, Liechtenstein und Norwegen können teilnehmen.
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