Apple verliert vor Gericht – Greenwashing der Apple Watch gekippt


Das Landgericht Frankfurt am Main hat der Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen Apple stattgegeben. Der Konzern darf seine Smartwatch-Modelle nicht länger als CO₂-neutral bewerben, da die zugrunde liegenden Kompensationsprojekte nicht ausreichend abgesichert sind.
Die DUH hatte im Jahr 2024 Klage gegen die Apple Distribution International Ltd. eingereicht. Streitpunkt war die Werbung für drei Smartwatch-Modelle, die als CO₂-neutral bezeichnet wurden. Apple argumentierte, die Emissionen würden durch naturbasierte Projekte ausgeglichen.
Nach Angaben der DUH beruhte diese Kompensation jedoch auf Eukalyptus-Monokulturen in Paraguay, deren Pachtverträge bereits 2029 auslaufen. Damit sei eine langfristige CO₂-Speicherung nicht gewährleistet.
Auch die von Apple ins Feld geführten Pufferkonten, die mögliche Flächenverluste ausgleichen sollten, wurden vom Gericht als nicht geeignet eingestuft. Laut DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch täuschte Apple durch diese Darstellung die Verbraucher über die tatsächlichen Klimaauswirkungen seiner Produkte.
Gericht untersagt irreführende CO₂-Neutralitäts-Werbung
Der die DUH vertretende Rechtsanwalt Remo Klinger erklärte, dass das Gericht die Argumentation der Umweltorganisation bestätigt habe (Az. 3-06 O 8/24). Apple konnte demnach nicht nachweisen, dass die Pachtverträge langfristig gesichert sind. Rund 75 Prozent der Projektflächen seien nur bis 2029 abgesichert. Eine dauerhafte Fortführung der Kompensationsmaßnahmen sei damit unsicher.
Zusätzlich wird auf ökologische Probleme der Eukalyptus-Monokulturen hingewiesen. Diese Plantagen gelten als wenig geeignet zur dauerhaften Kohlenstoffspeicherung, da sie regelmäßig mit Pflanzenschutzmitteln behandelt werden müssen, große Wassermengen verbrauchen und in Dürreperioden stark brandgefährdet sind. Damit verstärken sich die Zweifel, ob die Projekte tatsächlich einen wirksamen Beitrag zum Klimaschutz leisten können.
Wesentliche Kritikpunkte an Apples Kompensationsprojekten:
- Pachtverträge für große Teile der Flächen laufen bereits 2029 aus
- Unsicherheit über die Nachnutzung der Flächen
- Zweifel an der Wirksamkeit der Verra-Pufferkonten
- Hoher Wasserverbrauch und Brandgefahr der Plantagen
- Einsatz von Ackergiften wie Fipronil
Ich persönlich finde den Fall ziemlich aufschlussreich. Für mich zeigt er, wie wichtig es ist, bei Klimaversprechen großer Konzerne genau hinzusehen. CO₂-Neutralität klingt erstmal gut, verliert aber an Glaubwürdigkeit, wenn sie auf unsicheren Projekten basiert. Ich frage mich, ob solche Urteile künftig mehr Transparenz bei Umweltaussagen erzwingen werden – nötig wäre es aus meiner Sicht.
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