Baden-Württemberg weitet Rauchverbote im Freien deutlich aus

Rauchen No Smoking

Das Bundesland Baden-Württemberg verschärft den Nichtraucherschutz und verbietet Rauchen in vielen Freibädern und weiteren Außenbereichen.

Das Land erweitert ab heute das Rauchverbot auf zahlreiche Außenbereiche. Dazu zählen Freibäder, Spielplätze, Haltestellen, Freizeitparks und Zoos. Die Betreiber, meist Kommunen, sind für die Umsetzung verantwortlich und können teilweise kleine Raucherzonen einrichten, sofern andere Badegäste nicht gestört werden.

Nichtraucherschutz in Baden-Württemberg: Neue Regeln im Überblick

Auch im Innenbereich verschärft das Land die Regeln. In Behörden werden Raucherräume abgeschafft. Für die Gastronomie bleiben bestehende Ausnahmen bestehen, etwa abgetrennte Raucherräume oder kleine Betriebe unter 75 Quadratmetern ohne Nebenraum, sofern nur eingeschränkte Speisen angeboten werden.

Das Gesetz bezieht auch E-Zigaretten, E-Shishas, Tabakerhitzer und Wasserpfeifen ein (unabhängig vom Nikotin- oder Cannabisgehalt), da deren Aerosole als gesundheitlich belastend gelten. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 200 Euro, bei Wiederholung bis zu 500 Euro.

Wo nicht mehr geraucht werden darf

Vom 1. Juni 2026 an gilt ein Rauchverbot insbesondere:

Wo Raucherbereiche weiterhin möglich sind

In bestimmten Bereichen sind Ausnahmen zulässig:

Ich halte die Ausweitung des Nichtraucherschutzes für konsequent, da sie besonders Kinder und Nichtraucher stärker vor Passivrauch im öffentlichen Raum schützen kann.

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