Baden-Württemberg weitet Rauchverbote im Freien deutlich aus

Das Bundesland Baden-Württemberg verschärft den Nichtraucherschutz und verbietet Rauchen in vielen Freibädern und weiteren Außenbereichen.
Das Land erweitert ab heute das Rauchverbot auf zahlreiche Außenbereiche. Dazu zählen Freibäder, Spielplätze, Haltestellen, Freizeitparks und Zoos. Die Betreiber, meist Kommunen, sind für die Umsetzung verantwortlich und können teilweise kleine Raucherzonen einrichten, sofern andere Badegäste nicht gestört werden.
Nichtraucherschutz in Baden-Württemberg: Neue Regeln im Überblick
Auch im Innenbereich verschärft das Land die Regeln. In Behörden werden Raucherräume abgeschafft. Für die Gastronomie bleiben bestehende Ausnahmen bestehen, etwa abgetrennte Raucherräume oder kleine Betriebe unter 75 Quadratmetern ohne Nebenraum, sofern nur eingeschränkte Speisen angeboten werden.
Das Gesetz bezieht auch E-Zigaretten, E-Shishas, Tabakerhitzer und Wasserpfeifen ein (unabhängig vom Nikotin- oder Cannabisgehalt), da deren Aerosole als gesundheitlich belastend gelten. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 200 Euro, bei Wiederholung bis zu 500 Euro.
Wo nicht mehr geraucht werden darf
Vom 1. Juni 2026 an gilt ein Rauchverbot insbesondere:
- in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen,
- auf öffentlichen Kinderspielplätzen,
- an Bus- und Straßenbahnhaltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs,
- auf Schulgeländen, einschließlich der Schulhöfe,
- sowie in bestimmten Außenbereichen wie Zoos, Freizeitparks und Freibädern.
Wo Raucherbereiche weiterhin möglich sind
In bestimmten Bereichen sind Ausnahmen zulässig:
- In Zoos, Freizeitparks und Freibädern können klar abgegrenzte Raucherbereiche ausgewiesen werden.
- In der Gastronomie, in Diskotheken, Shisha-Bars, Spielbanken und Spielhallen ist das Rauchen in gesonderten Rauchernebenräumen erlaubt. Der Zutritt ist dort allerdings ausschließlich volljährigen Personen gestattet. Zudem muss bereits am Eingang deutlich auf vorhandene Rauchernebenräume hingewiesen werden.
- Bier-, Wein- und Festzelte sind vom Rauchverbot ausgenommen.
- Unter bestimmten Voraussetzungen bleiben zudem sogenannte Raucherkneipen mit weniger als 75 Quadratmetern Gastfläche weiterhin zulässig.
Ich halte die Ausweitung des Nichtraucherschutzes für konsequent, da sie besonders Kinder und Nichtraucher stärker vor Passivrauch im öffentlichen Raum schützen kann.
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Gute Entscheidung.
Gute Entwicklung.
Musste mich am Wochenende am Bahnhof allerdings auch wieder umsetzten weil trotz Verbot einfach überall geraucht wird.
In Freibädern ist es auch extrem stören und da will ich nicht jedesmal mit meinem ganzen Zeug umziehen.
Freut mich wenn es mit dem Nichtrauchschutz weiter vorangeht.
Bleibt nur zu hoffen, dass die neuen Regelungen auch konsequent durchgesetzt werden.
Anhand eures Titelbildes kann man direkt ein Beispiel bringen: in Japan ist Rauchen sehr stark eingeschränkt und in vielen Teilen Tokios auch auf Straßen verboten.
War sehr angenehm.
Sehr gut! Endlich traut sich die Politik mal eine für eine kleine Gruppe von Menschen (20%) unpopuläre Entscheidung zu treffen und damit die Mehrheit vor Krankheitsgefahren und Geruchsbelästigung zu schützen.