Der Bundesrat hat die von der Bundesregierung beschlossenen neuen Regelungen für E-Scooter abgenickt. Ziel ist eine höhere Verkehrssicherheit durch technische Anpassungen und strengere Vorschriften für Nutzung und Abstellen der Fahrzeuge.
Ab dem Jahr 2027 müssen demnach neue E-Scooter verpflichtend mit Blinkern ausgestattet sein. Zudem sind strengere Sicherheitsanforderungen an Batterien sowie erweiterte Prüfverfahren vorgesehen. Bestehende Fahrzeuge dürfen weiter genutzt werden, eine Übergangsfrist soll Herstellern Anpassungen ermöglichen.
Laut Statistischem Bundesamt kam es im vergangenen Jahr zu rund 12.000 Unfällen mit E-Scootern, ein Anstieg um 27 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Neue Verkehrs- und Abstellregeln für E-Scooter
Die Nutzungsvorschriften werden teilweise an die des Radverkehrs angeglichen. So dürfen E-Scooter-Fahrer künftig bei roter Ampel den Grünpfeil nutzen. Städte und Gemeinden erhalten mehr Befugnisse, um das Abstellen von Mietrollern zu regeln. Grundsätzlich bleibt das Parken auf Gehwegen und in Fußgängerzonen erlaubt, solange niemand behindert oder gefährdet wird.
Auch die Verwarnungsgelder werden angehoben. Das Fahren auf Gehwegen kostet künftig 25 statt 15 Euro, bei Mitnahme einer weiteren Person wird das Bußgeld ebenfalls auf 25 Euro erhöht. Die Änderungen treten nach einer einjährigen Übergangsfrist in Kraft.
Meiner Meinung nach sind vor allem die Regeln zum Abstellen und die Blinkerpflicht längst überfällig. Das hätte man schon viel früher einführen sollen. Ich persönlich hätte mir außerdem eine Anhebung auf 25 km/h gewünscht.
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