Das Bundeskartellamt bewertet die von Apple vorgelegten Lösungsvorschläge zum App Tracking Transparency Framework im Rahmen eines Markttests.
Das Bundeskartellamt reagiert auf wettbewerbliche Bedenken gegen Apples bisherige Ausgestaltung des App Tracking Transparency Framework (ATTF), die im Februar 2025 genannt wurden. Die aktuelle Diskussion dreht sich vor allem darum, wer bestimmt, wie Apps auf Nutzerdaten zugreifen und welche Chancen Wettbewerber damit erhalten.
Nach Einschätzung des Amtes müssen die Regeln transparent, fair und für alle Anbieter einheitlich sein, damit Nutzer nachvollziehen können, wie ihre Daten verwendet werden. Apple hatte bislang unterschiedliche Einwilligungsfenster für eigene Apps und Drittanbieter implementiert, was das Bundeskartellamt als wettbewerbsverzerrend kritisiert.
Markttest und geplante Änderungen zur Nutzereinwilligung
Der jetzt gestartete Markttest richtet sich an verschiedene Akteure wie App-Herausgeber, Medien- und Werbeverbände sowie Datenschutzbehörden, um die von Apple vorgeschlagenen Anpassungen zu bewerten.
Apple will die Einwilligungsfenster für eigene Dienste und Drittanbieter künftig neutral gestalten, sogenannte „Dark Patterns“ entfernen und die Benutzeroberfläche sowie technische Abläufe vereinfachen.
Zudem sollen Drittanbieter künftig den ATT-Prompt auch für datenschutzrechtliche Einwilligungen bei datenbasierten Werbezwecken nutzen können. Apple plant allerdings keine Änderungen bei der Messung des Werbeerfolgs (Attribution), die das Unternehmen weiterhin ohne ausdrückliche Nutzereinwilligung durchführen möchte.
Wichtigste Punkte der geplanten Anpassungen:
- Neutralere Gestaltung der Einwilligungsfenster für alle Apps
- Entfernung wettbewerbsverzerrender „Dark Patterns“
- Vereinfachte und einheitlichere Benutzerführung bei Zustimmung
- Erweiterte Nutzung des ATT-Prompts durch Drittanbieter für Einwilligungen
- Keine Änderung bei Attributionsmessungen ohne Einwilligung
Das Verfahren wird nach deutschem und europäischem Kartellrecht geführt, wobei eine enge Abstimmung mit anderen nationalen Wettbewerbsbehörden und der Europäischen Kommission im European Competition Network besteht.
Das Bundeskartellamt wird die Ergebnisse des Markttests nach eigenen Angaben sorgfältig prüfen, bevor eine abschließende Entscheidung über die Eignung der Vorschläge zur Behebung der wettbewerblichen Bedenken getroffen wird.
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