Die Bundesländer fordern ein vollständiges Verbot von Blitzerwarn-Apps und entsprechenden Geräten im Straßenverkehr.
Nach geltender Rechtslage ist es Autofahrern in Deutschland untersagt, während der Fahrt technische Geräte oder Apps zu nutzen, die vor Geschwindigkeitskontrollen warnen. Der bloße Besitz solcher Anwendungen oder Gadgets ist bislang jedoch erlaubt.
Nach Angaben aus einer Stellungnahme des Bundesrats halten die Länder diese Regelung für unzureichend, da Verstöße häufig nur bei Zufallsfunden im Rahmen von Polizeikontrollen geahndet würden.
Laut einem Bericht der „Rheinischen Post“ kritisieren die Länder zudem die öffentliche Vermarktung entsprechender Anwendungen. In App Stores würden Blitzerwarn-Apps teilweise mit Aussagen beworben, sie hätten Nutzern bereits mehrfach den Führerschein gerettet. Aus Sicht der Länder sei dieser Zustand nicht hinnehmbar und untergrabe die Wirksamkeit der Verkehrsüberwachung.
Streit über ein vollständiges Verbot von Blitzerwarnern
Als Vergleich führen die Länder andere europäische Staaten an. In Ländern wie Frankreich seien Blitzerwarn-Apps vollständig verboten. Das deutsche Recht müsse laut Bundesratsstellungnahme an die Praxis im europäischen Ausland angepasst werden, um eine einheitlichere und effektivere Regelung zu schaffen.
Das Bundesverkehrsministerium lehnt ein generelles Verbot hingegen ab. Eine Sprecherin von Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder erklärte gegenüber der Rheinischen Post, dass bereits nach geltendem Recht das Betreiben oder betriebsbereite Mitführen entsprechender Geräte verboten sei.
Entscheidend für die Verkehrssicherheit seien laut Ministerium vor allem eine ausreichende Kontrolldichte und konsequente Ahndung durch die Länder.
Unabhängig von der politischen Debatte bleibt die aktuelle Sanktionierung bestehen. Wer während der Fahrt ein betriebsbereites Blitzerwarnsystem nutzt oder mitführt, muss mit einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. In der Praxis komme es jedoch laut Berichten vor, dass Fahrer bei Kontrollen ohne Strafe davonkommen, wenn die Nutzung nicht eindeutig nachgewiesen werden kann.
Ich halte die Diskussion durchaus für nachvollziehbar, da sie einen grundlegenden Zielkonflikt zwischen technischer Entwicklung und wirksamer Verkehrsüberwachung sichtbar macht, sehe aber zugleich, dass die Umsetzung eines Totalverbots rechtlich und praktisch sehr anspruchsvoll wäre.
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