Bundesrat will Rauchverbot in Autos mit Kindern

Bundesrat drängt auf Rauchverbot in geschlossenen Autos bei Anwesenheit Minderjähriger oder Schwangerer.
Der Bundesrat fordert in einem Gesetzentwurf (PDF) eine Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes, die das Rauchen in geschlossenen Fahrzeugen untersagt, wenn Minderjährige oder Schwangere mitfahren, heißt es in der Vorlage der Länder.
Nach Angaben des Deutschen Krebsforschungszentrums sind derzeit rund eine Million Minderjährige in Deutschland Tabakrauch im Auto ausgesetzt.
Die Begründung verweist darauf, dass Kinder und Ungeborene in geschlossenen Räumen dem Passivrauchen besonders stark ausgesetzt sind. Das gelte in besonderem Maß für Fahrzeugkabinen. Bereits eine Zigarette könne die Belastung in wenigen Minuten auf ein Vielfaches einer stark verrauchten Gaststätte steigern, so die Argumentation.
Nichtraucherschutz im Auto: Regelungsziel und Streitpunkte
Nach Untersuchungen des DKFZ werden bei Kindern zahlreiche gesundheitliche Folgen mit Passivrauchen in Verbindung gebracht, darunter Lungenschädigungen, Atemwegsbeschwerden, eingeschränkte Lungenfunktion, Mittelohrentzündungen und ein erhöhtes Risiko für den plötzlichen Kindstod. Der Entwurf knüpft daran an, um die Exposition im Fahrzeug gezielt zu reduzieren.
In ihrer Stellungnahme erinnert die Bundesregierung an gleichlautende Vorstöße des Bundesrats aus den Jahren 2019 und 2022 und begrüßt einen Rauchverzicht im Auto bei Anwesenheit Minderjähriger. Zugleich verweist sie auf verfassungsrechtliche Bedenken gegen die bundesgesetzliche Regelungskompetenz.
Kernpunkte des Vorstoßes
- Rauchverbot in geschlossenen Fahrzeugen mit Minderjährigen oder Schwangeren
- Begründung mit hoher Passivrauchbelastung in Fahrgasträumen
- Gesundheitsrisiken für Kinder laut DKFZ
- Bundesregierung begrüßt Ziel, sieht Verfassungsfragen
Abschließend stellt die Bundesregierung den Ländern eine Prüfung nahe, ob entsprechende Vorgaben über Landesnichtraucherschutzgesetze geregelt werden können. Aus meiner Sicht wirkt der Ansatz folgerichtig, aber ohne Klärung der Zuständigkeit droht der Vorstoß erneut im Föderalismus stecken zu bleiben.
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Der Bundesrat sollte sich eher mal dafür einsetzen, dass das Nichtraucherschutzgesetzt in Gebäuden in allen Bundesländern gleich ausgelegt wird. Es nervt einfach nur, dass man in NRW ohne sich sorgen machen zu müssen in alle Bars kann ohne am nächsten Tag wie ein Aschenbecher zu riechen, aber in z.B. Hessen kleine Bars ohne zubereitetes Essen immer noch das Rauchen im Gebäude erlauben dürfen.