Das ist die neue Elektroauto-Förderung

Das neue E-Auto-Förderprogramm unterstützt Privatpersonen beim Kauf und Leasing von Elektrofahrzeugen mit bis zu 6.000 Euro.

Das Programm gilt (wie erwartet) für alle Neuzulassungen ab dem 1. Januar 2026 und umfasst batterieelektrische Fahrzeuge, bestimmte Plug-in-Hybride sowie Elektroautos mit Reichweitenverlängerer. Die Förderung ist abhängig von Fahrzeugtyp, Einkommen und Familiengröße und kann zwischen 1.500 und 6.000 Euro betragen.

Laut Angaben der Bundesregierung stehen insgesamt drei Milliarden Euro zur Verfügung, womit geschätzt 800.000 Fahrzeuge gefördert werden sollen. Die Anträge können rückwirkend gestellt werden, das entsprechende Online-Portal soll im Mai 2026 freigeschaltet werden.

Förderbedingungen und soziale Staffelung für Elektroautos

Die Basisförderung beträgt 3.000 Euro für batterieelektrische Fahrzeuge und 1.500 Euro für Plug-in-Hybride oder Range-Extender. Fahrzeuge mit einem Plug-in-Hybrid-Antrieb müssen maximal 60 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern haben.

Ab dem 1. Juli 2027 wird eine Anpassung der Förderung für neu zugelassene Plug-in-Hybride geprüft, die sich an den realen CO2-Emissionen orientiert. Alle geförderten Fahrzeuge müssen mindestens 36 Monate genutzt werden.

Wichtige Aspekte der sozialen Staffelung

Die Antragstellung muss spätestens ein Jahr nach der Zulassung erfolgen. Alle Unterlagen wie Steuerbescheide können digital eingereicht werden, um die Bearbeitung zu beschleunigen.

Ich halte die Maßnahme für eine klare Förderung der privaten Elektromobilität, da sie Haushalte unterschiedlicher Einkommensgruppen berücksichtigt und den Zugang zu E-Autos erleichtert. Grundsätzlich bin ich allerdings kein Freund solcher Maßnahmen. Ich befürchte, dass die Hersteller die Förderung einpreisen und einige Rabatte zurückfahren werden.

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