DSGVO-Falle: Falschparker-Melder muss selbst blechen

Hyundai Ioniq 6 Parken

Ein Mann muss 100 Euro zahlen, weil er bei der Meldung eines Falschparkers auch den Beifahrer fotografierte.

Das Oberlandesgericht Dresden entschied, dass das Foto gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstieß. Der Mann hatte ein vermeintlich falsch geparktes Auto über die App „weg.li“ gemeldet. Das Beweisbild zeigte dabei den Beifahrer deutlich erkennbar. Neben 100 Euro Schadensersatz muss der Beklagte laut Gericht auch 627,13 Euro Anwaltskosten tragen.

Datenschutz hat Vorrang vor Ordnungssinn

Nach Einschätzung des OLG handelt es sich um eine unzulässige Datenverarbeitung, da das Foto personenbezogene Informationen enthielt. Eine Ausnahme, wie sie etwa für journalistische oder familiäre Zwecke gilt, liege nicht vor.

Auch eine Berufung auf öffentliches Interesse oder ein berechtigtes Eigeninteresse ließ das Gericht nicht gelten. Der Mann habe weder im Auftrag einer Behörde gehandelt, noch eine rechtliche Grundlage für die Datenverarbeitung gehabt.

Kernpunkte des Urteils:

Das Gericht betonte, dass das Foto den Grundsatz der Datenminimierung verletze. Der angezeigte Parkverstoß hätte auch ohne erkennbares Gesicht dokumentiert werden können. Der Kontrollverlust des Beifahrers über seine Daten genüge bereits als Schaden im Sinne von Art. 82 DSGVO. Das Bild müsse vollständig gelöscht werden, auch aus Backups.

Ich finde den Fall aufschlussreich: Die Grenze zwischen Zivilcourage und Datenschutz ist schmal. Schon ein gut gemeintes Foto kann juristische Folgen haben, besonders, wenn private Apps für quasi-amtliche Zwecke genutzt werden. Andererseits zeigt sich auch, dass es mit Tools wie „weg.li” grundsätzlich kein Problem gibt, solange die Persönlichkeitsrechte anderer gewahrt werden.

Jetzt mobiFlip kostenlos auf WhatsApp folgen und informiert bleiben!

Weitere Themen
Hinterlasse deine Meinung
3 Kommentare aufrufen
Die mobile Version verlassen