Google Maps und Earth: Google darf privates Grundstück nicht zeigen

Das Landgericht Frankfurt am Main hat Google untersagt, dreidimensionale Luftbilder eines privaten Grundstücks auf Maps und Earth zu zeigen.

Ein Hausbesitzer aus Frankfurt hatte gegen die Veröffentlichung geklagt und Recht bekommen. Nach Auffassung des Gerichts verletzen die Aufnahmen sein allgemeines Persönlichkeitsrecht. Das Urteil vom 24. September 2026 ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Google Maps und Earth: Privatsphäre hat Vorrang

Der Kläger lebt mit seiner Familie in einem Wohnhaus in Frankfurt. Bereits zuvor hatte er erreicht, dass sein Haus bei Google Street View und Apple Look Around unkenntlich gemacht wurde. Nun ging er auch gegen die dreidimensionalen Luftbildaufnahmen vor.

Besonders problematisch bewertete das Gericht, dass die Bilder auch rückwärtige Grundstücksbereiche zeigen, die von öffentlichen Straßen aus nicht einsehbar sind. Daraus könnten Rückschlüsse auf die persönliche Lebensweise gezogen und möglicherweise sicherheitsrelevante Zugänge erkannt werden.

Die Richter kritisierten außerdem, dass solche Aufnahmen ohne vorherige Ankündigung entstehen. Eigentümer hätten damit praktisch keine Möglichkeit, private Bereiche vor einem Überflug zu schützen.

Google hatte sich unter anderem auf die Informationsfreiheit und den Nutzen seiner Dienste für Bildung, Städtebau und Umweltplanung berufen. Diese Argumente überzeugten die Kammer nicht. Die bloße Neugier der Nutzer rechtfertige keinen solchen Eingriff in die Privatsphäre.

Das Urteil im Überblick:

  • Gericht: Landgericht Frankfurt am Main
  • Aktenzeichen: 2-03 O 388/25
  • Verkündung: 24. September 2026
  • Betroffen: Dreidimensionale Luftbildaufnahmen des konkreten Grundstücks
  • Status: Nicht rechtskräftig, Berufung möglich
Gut zu wissen

Google kann gegen die Entscheidung beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main Berufung einlegen. Ein allgemeines Verbot sämtlicher Luftbilder privater Grundstücke ergibt sich aus dem Urteil damit nicht unmittelbar.

Bemerkenswert ist dennoch die klare Abgrenzung zwischen öffentlich einsehbaren Bereichen und dem privaten Rückzugsraum. Wer sein Haus bei Street View verpixeln lässt, schützt damit schließlich noch lange nicht seinen Garten vor dem Blick aus der Luft.


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