Google muss 145.000 Euro Bußgeld wegen Datenerfassung in Deutschland zahlen

Marktgeschehen

Google wurde in Deutschland zu einem Bußgeld von 145.000 Euro verurteilt, weil es im Zeitraum von 2008 bis 2010 Daten in Deutschland erhoben hat, die es nicht hätte sammeln dürfen. Es geht dabei um das Sammeln von WLAN-Informationen, die von den Autos gespeichert wurden, welche für die Street-View-Bilder bei Google Maps unterwegs waren. Dieses Vorgehen ist illegal und strafbar und wurde auch schon in anderen Ländern wie Frankreich, wo Google eine Strafe von 100.000 Euro im Jahre 2011 zahlen musste, bestraft. Google speicherte in diesem Zeitraum diverse Informationen, in denen vermutlich Inhalte von Mails, Passwörter, Fotos und Chat-Verläufe enthalten waren, so Johannes Caspar, eine der verantwortlichen Personen für Datenschutz in Hamburg in einem Statement gegenüber der Nachrichtenagentur Bloomberg.

Mit der rechtskräftigen Feststellung, dass Google Inc. fahrlässig unbefugt personenbezogene Daten erhoben und gespeichert hat, wurde dieses Verfahren nunmehr zum Abschluss gebracht. Gleichzeitig mit dem Bußgeldbescheid wurde Google angewiesen, die unzulässig erhobenen Daten vollständig zu löschen. Der Vollzug der Löschung wurde dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gegenüber bestätigt.

Aus seiner Sicht handelt es sich hier um das schlimmste und größte Vergehen bezüglich Datenerhebung in Deutschland, Googles interne Sicherheitsmechanismen haben massiv versagt. Peter Fleischer von Google beteuerte natürlich schon, dass man die Daten niemals wollte, geschweige denn angeschaut oder sie in irgendeiner Art und Weise verwendet hat. Laut Caspar liegt das Limit für solche Vergehen bei einer Strafe von 150.000 Euro, diese ist aber nicht mehr zeitgemäß und sollte seiner Meinung nach angehoben werden, um zukünftig Unternehmen vor solchen Dingen abzuschrecken. Von Google gibt es diesbezüglich noch keine Stellungnahme, es ist also auch noch unsicher, ob man das Urteil anfechten, oder einfach akzeptieren wird.


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