Die Deutsche Telekom hat die Smartphone-Anzeige „Im besten Netz“ nach einer von 1&1 erwirkten Verfügung vorzeitig eingestellt.
Im Januar startete der Konzern eine Kampagne zur Qualität seines Mobilfunknetzes. Auf Smartphones erschien statt „Telekom.de“ zeitweise die Kennung „Im besten Netz“. Ich hatte mich damals bereits kritisch dazu geäußert. Laut Unternehmensangaben sollte die Maßnahme regulär bis zum 22. Februar laufen.
Die vorzeitige Rückkehr zur bisherigen Netzkennung geht auf ein Verfahren der 1&1 Telecommunication SE zurück. 1&1 erwirkte vor dem Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung, die die Telekom zur früheren Umstellung verpflichtete.
Rechtliche Schritte von 1&1 und Verbraucherschützern
Das Landgericht Düsseldorf folgte der Argumentation der GvW Graf von Westphalen Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB, dass diese Vorgehensweise gegen das Datenschutz- und Wettbewerbsrecht verstößt. Das Gericht ging unter anderem von unlauterem Marktverhalten durch Datenschutzverletzung aus.
Telekom-Chef Tim Höttges äußerte sich auf LinkedIn zu dem Verfahren und verwies auf Investitionen, Netztests und Ausbauzahlen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von 1&1 Telecommunication SE,
danke für euren 73-seitigen Liebesbrief aus dem Landgericht Düsseldorf. Ihr stört euch daran, dass wir unser bestes Netz genauso nennen: das beste Netz. Und ihr stört euch daran, dass 10,2 Millionen Menschen auf ihren Displays für ein paar Wochen auch gesehen haben, dass sie im besten Netz unterwegs sind. Das ist natürlich ein Ärgernis.
Falls ihr bei Gelegenheit noch mal nachlesen wollt, was unser Netz so gut macht: 36.450 Mobilfunkstandorte, 12.500.000 Glasfaseranschlüsse, 99 Prozent aller Haushalte versorgen wir mit 5G.
Und wir bauen weiter: 2025 haben wir an jedem Werktag 10.000 neue Glasfaseranschlüsse gebaut, alle 3,5 Tage einen neuen Mobilfunkstandort an ICE-Strecken und alle drei Tage einen neuen Mobilfunkstandort an Autobahnen. Dafür wurden wir xfach ausgezeichnet.
Weil wir in unser Netz investieren, nicht in Anwälte.
Michael Martin, CEO der 1&1 Mobilfunk GmbH ließ das nicht unkommentiert und erwiderte:
Liebe Kolleginnen und Kollegen aus dem pinken Universum!
Jetzt mal nicht so pienzig – auch Eure Anwälte verbieten uns von Zeit zu Zeit mit Superlativen zu werben.
Ihr habt häufiger Tests gewonnen und seid unter Laborbedingungen besser. Doch was wirklich zählt, ist die Praxis und die Zufriedenheit der Kunden. Und da haben wir die Nase vorn – mit höchster Kundenzufriedenheit im Festnetz und beim Mobilfunk. Das beweisen unsere 1. Plätze in den renommierten connect Kundenbarometern 2025.
Unabhängig davon reichte der Verbraucherzentrale Bundesverband bereits am 5. Februar 2026 eine Unterlassungsklage beim Oberlandesgericht Köln ein.
Insgesamt gehe ich davon aus, dass die Telekom von den Reaktionen nicht sonderlich überrascht sein dürfte. Wie ich bereits anmerkte, überschreitet diese Aktion meiner Meinung nach eine Grenze, da ein Provider ohne Zustimmung der Nutzer tief in die Anzeige eines persönlichen Endgeräts eingreift.
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