Instagram führt heute die Kennzeichnung „AI-generated profile“ ein und verschärft zugleich die Regeln für KI-generierte Profile.
Das bisherige Label „AI creator“ wird durch „AI-generated profile“ ersetzt. Es richtet sich an Accounts, deren Inhalte KI-generierte Personen zeigen. Laut Instagram soll damit klarer erkennbar werden, ob eine dargestellte Person tatsächlich existiert oder künstlich erzeugt wurde.
Der normale Einsatz von KI-Werkzeugen bei der Erstellung oder Bearbeitung von Inhalten führt dagegen nicht automatisch zu dieser Kennzeichnung.
Instagram kann Reichweite ungekennzeichneter KI-Profile einschränken
Deutlich wichtiger als der neue Name des Labels sind die Folgen bei fehlender Kennzeichnung. Instagram will betroffene Accounts künftig von Empfehlungen ausschließen, wenn eine notwendige Kennzeichnung fehlt.
Für Betreiber solcher Profile bedeutet das konkret:
- Inhalte erscheinen nicht mehr als Empfehlung in Reels.
- Auch über Explore werden sie Nicht-Followern nicht empfohlen.
- Instagram informiert betroffene Betreiber über die Einschränkung.
- Das Label kann nachträglich aktiviert werden.
- Über den Account Status ist ein Einspruch möglich.
Die Beiträge bleiben damit grundsätzlich erreichbar. Beschränkt wird vor allem die organische Verbreitung außerhalb der bestehenden Followerschaft.
Ich halte die Änderung für nachvollziehbar. Entscheidend ist aus meiner Sicht, dass Instagram zwischen KI-generierten Personen und dem normalen Einsatz von KI-Werkzeugen unterscheidet. Gleichzeitig bekommt die Kennzeichnung durch mögliche Reichweitenverluste deutlich mehr Gewicht.
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