Justizministerin plant strengere Haftung für E-Scooter

Die Justizministerin Stefanie Hubig legt einen Gesetzentwurf vor, der die Haftung bei Unfällen mit E-Scootern deutlich verschärfen soll. Erst in diesem Jahr wurde bei den Regeln für E-Scooter nachjustiert.
Der Entwurf aus dem Bundesjustizministerium sieht vor, dass Fahrer künftig automatisch für Schäden haften, sofern sie ihre Unschuld nicht beweisen können. Bislang mussten Unfallopfer die Schuld des Fahrers belegen, was in der Praxis häufig scheiterte. Laut Hubig sollen Betroffene dadurch künftig leichter zu Schadensersatz gelangen.
Geplante Gefährdungshaftung für Sharing-Anbieter
Darüber hinaus sollen nach den Plänen auch Halter oder Betreiber von Sharing-Diensten wie Lime oder Dott haften, selbst wenn sie kein Verschulden trifft. Diese sogenannte Gefährdungshaftung würde die rechtliche Gleichstellung von E-Scootern und Autos bei Verkehrsunfällen bedeuten.
Nach Angaben des Ministeriums soll die Regelung auch für Unfälle gelten, die durch falsch abgestellte Fahrzeuge entstehen.
Aktuelle Entwicklungen im Überblick
- Verschärfte Haftung für Fahrer und Betreiber
- Entlastung für Unfallopfer bei Schadensersatzfragen
- Gleichstellung von E-Scootern und Autos im Haftungsrecht
- Zunahme der Unfallzahlen auf über 12.000 Fälle jährlich
Die Ministerin begründete den Schritt gegenüber „Bild“ mit der stark gestiegenen Zahl an E-Scooter-Unfällen. Nach Angaben der Behörden haben sich die Unfallzahlen seit 2020 von unter 6.000 auf mehr als 12.000 Beteiligte im vergangenen Jahr verdoppelt. Insbesondere in Großstädten sind falsch geparkte E-Scooter regelmäßig Auslöser von Stürzen und Kollisionen.
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