Künstliche Intelligenz: EU plant harte Einschnitte und mehr Freiheiten

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Das Europäische Parlament hat Anpassungen am Artificial Intelligence Act beschlossen und neue Fristen sowie Verbote definiert.

Das Parlament stimmte mit großer Mehrheit für Änderungen am Regelwerk zur künstlichen Intelligenz. Ziel sei laut Parlamentsangaben eine Vereinfachung der Vorgaben und mehr Planungssicherheit für Unternehmen. Gleichzeitig sollen klare Zeitpunkte für die Anwendung bestimmter Regeln festgelegt werden.

Konkret wird die Anwendung von Vorschriften für Hochrisiko-KI-Systeme verschoben, damit Leitlinien und Standards rechtzeitig bereitstehen. Für bestimmte Systeme gelten künftig feste Termine, um Rechtsklarheit zu schaffen.

Neue Fristen, Verbote und Ausnahmen im AI Act

Für besonders risikobehaftete KI-Systeme etwa in Bereichen wie Infrastruktur, Bildung oder Strafverfolgung ist ein Startdatum im Dezember 2027 vorgesehen. Systeme, die bereits unter EU-Sicherheitsrecht fallen, sollen erst ab August 2028 strengeren Vorgaben unterliegen. Zudem gilt eine Frist bis November 2026 für Kennzeichnungen von KI-Inhalten.

Neu ist ein geplantes Verbot sogenannter „Nudifier“-Anwendungen, die ohne Zustimmung realistische intime Bilder erzeugen. Ausnahmen sind laut Parlamentsangaben möglich, wenn wirksame Schutzmechanismen vorhanden sind.

Weitere Maßnahmen im Überblick:

Ich halte die Richtung für nachvollziehbar, weil klare Fristen und gezielte Verbote für mehr Rechtssicherheit sorgen können, ohne Innovation komplett auszubremsen.

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