Das Notbremslicht kommt. Die EU führt ab Juli 2026 ein adaptives Bremslicht für neue Pkw ein.
Ab dem 7. Juli 2026 müssen neu zugelassene Pkw in der Europäischen Union mit einem adaptiven Bremslicht ausgestattet sein. Grundlage ist die EU-Verordnung 2019/2144, die mehrere verpflichtende Sicherheits- und Assistenzsysteme für Neuwagen vorsieht. Bereits zugelassene Fahrzeuge sind von der Regelung nicht betroffen.
Im normalen Fahrbetrieb bleibt das Bremslicht unverändert. Erst bei einer starken Verzögerung beginnt das Licht laut den Vorgaben schnell zu blinken. Die Fahrzeugelektronik erkennt dabei unter anderem Bremsdruck, Geschwindigkeit sowie Eingriffe von ABS oder ESP. Einige Hersteller koppeln die Funktion zusätzlich mit einer automatischen Aktivierung der Warnblinkanlage.
Im Detail heißt es vom Bundesministerium für Verkehr:
Pkw, Busse und Nutzfahrzeuge müssen mit einem „Notbremslicht“ ausgerüstet werden. Dabei handelt es sich um eine Lichtsignalfunktion, die hinter dem Fahrzeug befindlichen Verkehrsteilnehmern anzeigt, dass das vor ihnen fahrende Fahrzeug mit einer für die jeweiligen Straßenverhältnisse starken Verzögerung gebremst wird. Die Begriffe „Notbremslicht“ und „Notbremssignal“ werden oft für dieselbe Funktion verwandt. Die Signalisierung erfolgt durch das gleichzeitige Aufleuchten aller am Fahrzeug vorhandenen Bremsleuchten oder Fahrtrichtungsanzeiger.
Das Notbremssignal wird automatisch eingeschaltet, wenn die Fahrzeuggeschwindigkeit mehr als 50 km/h beträgt und eine sehr starke Abbremsung stattfindet beziehungsweise das Antiblockiersystem (ABS) aktiviert wird. Nach der sehr starken Abbremsung bzw. Deaktivierung des ABS erlischt das Notbremslicht. Die technischen Anforderungen an das Signal sind in den UN-Regelungen Nr. 13 bzw. 13-H und an die Signalisierung in der UN-Regelung Nr. 48 festgelegt und werden durch die EU-Verordnung Nr. 2019/2144 verpflichtend.
Neue Assistenzsysteme für Autos ab 2026
Laut EU-Vorgaben sollen blinkende Lichtsignale schneller wahrgenommen werden als dauerhaft leuchtende Bremslichter. Dadurch soll der nachfolgende Verkehr früher erkennen, dass ein Fahrzeug stark abbremst. Untersuchungen gehen laut den Angaben davon aus, dass sich die Reaktionszeit verkürzen kann.
Weitere verpflichtende Systeme:
- Erweitertes Notbremssystem
- Notfall-Spurhalteassistent
- Müdigkeitserkennung
- Intelligenter Geschwindigkeitsassistent
Zusätzlich sind ein Ereignisdatenspeicher sowie die technische Vorbereitung für eine Alkohol-Wegfahrsperre vorgesehen. Ohne diese Systeme erhalten neue Fahrzeuge künftig keine Typgenehmigung in der EU.
Ich halte die Regelung für nachvollziehbar, da sie nur Neuwagen betrifft und auf zusätzliche Warnsignale in Gefahrensituationen setzt. Ehrlich gesagt ging ich bisher allerdings davon aus, dass alle neuen Fahrzeuge ohnehin bereits über eine Notbremslicht-Funktion verfügen.
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