Online-Kündigungen ab heute einfacher

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Verträge, die online abgeschlossen wurden, müssen sich ab heute, den 01. Oktober 2016, auch online kündigen lassen.

Es ist schwer zu vermitteln, wenn ich online einen Strom-, Gas-, oder Mobilfunkvertrag abschließe und mich dann zur Kündigung postalisch, am besten per Einschreiben, an das Unternehmen wenden soll. Bislang ist das jedoch immer wieder die Realität und in meinen Augen wirklich ein Ärgernis. Vermutlich von einigen Spezi-Firmen auch bös‘ gemeint, und vielleicht mit dem Ziel, eine Art Hemmschwelle aufzubauen, verknüpft.

In solchen Fällen ist dann von „Schriftform“ die Rede. Sie besteht aus Text und eigenhändiger Unterschrift und darf ab 01. Oktober 2016 in den allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht mehr gefordert werden. In Zukunft reicht die „Textform“ ohne Unterschrift, also auch eine E-Mail oder SMS. Eine Ausnahme gilt bei notariell beurkundeten Verträgen sowie der Kündigung von Arbeits- und Mietverträgen.

Ab dem 1. Oktober gilt für Kündigungen die „Textform“: Jeder kann zum Beispiel seinen Handy-Vertrag auch per E-Mail oder Fax kündigen. Er muss keinen Brief mehr schreiben. Die sogenannte „Schriftform“, die aus Text und eigenhändiger Unterschrift besteht, darf nicht mehr in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gefordert werden. Eine Ausnahme gilt bei notariell beurkundeten Verträgen.

[quelle]Quelle Bundesregierung[/quelle]

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