Opera scheitert im Streit um Microsoft Edge vor EU-Gericht
Das Gericht der Europäischen Union hat Operas Klage gegen die DMA-Ausnahme für Microsoft Edge abgewiesen.
Der Browserhersteller Opera wollte erreichen, dass Microsoft Edge strengeren Vorgaben des Digital Markets Act unterliegt. Das Gericht der Europäischen Union bestätigte jedoch die Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr 2024.
Die Kommission hatte Edge trotz erfüllter quantitativer Schwellenwerte nicht als wichtigen Zugangspunkt zwischen Unternehmen und Nutzern eingestuft. Microsoft habe ausreichend belegt, dass der Browser keine entsprechende Gatekeeper-Rolle spiele.
Microsoft Edge bleibt außerhalb der DMA-Gatekeeper-Regeln
Die wichtigsten Punkte des Urteils:
- Opera unterlag vor dem EU-Gericht in Luxemburg (PDF).
- Die DMA-Ausnahme für Microsoft Edge bleibt bestehen.
- Das Gericht sah keinen Fehler bei der Bewertung durch die EU-Kommission.
- Das Verfahren trägt das Aktenzeichen T-357/24.
Opera und Microsoft streiten bereits seit vielen Jahren über den Browsermarkt. Eine Beschwerde von Opera aus dem Jahr 2007 trug später zu einem EU-Kartellverfahren bei. Microsoft musste 2013 eine Geldbuße von 561 Millionen Euro zahlen, weil das Unternehmen eine zugesagte Browserauswahl nicht wie vereinbart angeboten hatte.
Ich halte das aktuelle Urteil vor allem deshalb für interessant, weil Marktgröße allein beim DMA offenbar nicht ausreicht. Für konkurrierende Browser wird es damit schwieriger, Microsoft über die Gatekeeper-Regeln stärker unter Druck zu setzen.
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