Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Solaris SE aufgegeben, bestehende Mängel in der Geldwäscheprävention und im Risikomanagement zu beseitigen.
Vorausgegangen waren mehrere Prüfungen, die Defizite in den genannten Bereichen, im Meldewesen, im Auslagerungsmanagement und in der IT aufzeigten. Um die Beseitigung der Mängel sicherzustellen, hat die BaFin Fristen gesetzt und für den Fall der Nichteinhaltung Zwangsgelder angedroht.
Die aktuellen Maßnahmen der BaFin beziehen sich auf Mängel, die bereits im Rahmen einer Sonderprüfung im Jahr 2020 festgestellt wurden und zum Teil trotz einer früheren Anordnung aus dem Jahr 2022 weiterhin bestehen. Darüber hinaus betreffen sie Defizite, die bei weiteren Prüfungen in den Jahren 2022 und 2023 festgestellt wurden. Der seit Dezember 2022 tätige Sonderbeauftragte soll die Umsetzung der angeordneten Maßnahmen weiter überwachen, so die BaFin.
Die Maßnahmen der BaFin einschließlich der Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten sind seit dem 6. Juli 2024 bestandskräftig. Eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Abs. 1 Kreditwesengesetz (KWG) erfordert wirksame Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie ein angemessenes Risikomanagement.
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