Balkonkraftwerke: Bundesjustizminister will rechtliche Hürden abbauen

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Beim Thema Balkonkraftwerke ist weiterhin Bewegung vorhanden. Nun hat sich der Bundesjustizminister geäußert. Er plant eine erleichterte Installation der Mini-Solaranlagen auf Balkonen und Hausfassaden. 

Mit sogenannten Balkonkraftwerken und weiteren Mini-Energieerzeugungsanlagen (Mini-EAA) können Verbraucher eine gewisse Menge Strom selbst erzeugen, ihre Stromkosten reduzieren und einen Beitrag zur Energiewende leisten. Bisher gab es in diesem Bereich jedoch einige Fallstricke bzw. strenge Vorgaben, die bald gelockert werden sollen.

Nachdem der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. (VDE) neue Regeln für Balkonkraftwerke vorgeschlagen hatte, darauf die Photovoltaik-Strategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vorlag und die Bundesregierung angekündigt hatte, einer Balkonkraftwerk-Petition weitgehend folgen zu wollen, gab es zuletzt einen Referentenentwurf zum Thema.

Dieser Referentenentwurf sieht vor, solche Anlagen in den Katalog der privilegierten Maßnahmen aufzunehmen, sodass Wohnungseigentümer und Mieter einen Anspruch auf Zustimmung zum Betrieb der Anlage haben. Jetzt ist klar, dass sich auch Bundesjustizminister Marco Buschmann von der FDP bei dem Thema nicht querstellen wird und das Vorhaben unterstützt. „Nicht die Verbotsschilder weisen uns den Weg in die Zukunft – sondern Innovation und Freiheit“, so Buschmann.

Das Wirtschaftsministerium strebt zudem an, dass künftig eine Schuko-Steckdose für die Anmeldung ausreicht und Balkon-Solaranlagen möglichst einfach angemeldet werden können. Die Leistungsgrenze für diese Anlagen soll von 600 auf 800 Watt angehoben werden.

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