Balkonkraftwerke: Bundesregierung will Anmeldeverfahren und Installation vereinfachen

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Nachdem der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. (VDE) neue Regeln für Balkonkraftwerke vorgeschlagen hatte und darauf die Photovoltaik-Strategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vorlag, gibt es nun weiter Bewegung in diesem Bereich.

Der Petitionsausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am Montag, 8. Mai 2023, zwei Petitionen beraten, die im Zusammenhang mit der Energieerzeugung stehen. Dabei diskutierte der Ausschuss auch über Vereinfachungen für Balkonsolaranlagen.

Bundesregierung will Petition weitgehend folgen

Die Bundesregierung stimmt mit den in einer Petition erhobenen Forderungen zur Erleichterung der Installation von Balkonsolaranlagen weitgehend überein. Das machte der Parlamentarische Staatssekretär Stefan Wenzel vor dem Petitionsausschuss deutlich. So heißt es von ihm:

Wir wollen die Anmeldeverfahren vereinfachen, den Schuko-Stecker ganz normal nutzen sowie für die Privilegierung in Miethäusern und Eigentumsgemeinschaften sorgen.

Außerdem soll die installierte Leistung erhöht (neue Bagatellgrenze von 800 Watt) und eine schnelle Inbetriebnahme ermöglicht werden. „Übergangsweise“, so Wenzel, sollen auch Rückwärtszähler zugelassen werden. Der entsprechende Gesetzentwurf werde nun erarbeitet und „unverzüglich“ dem Bundestag zugeleitet, kündigte der Staatssekretär an.

Wer sich für das Thema interessiert, findet die Videoaufzeichnung des Petitionsausschusses online (ab ca. 1:36 h).

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Mit sogenannten Balkonkraftwerken und weiteren Mini-Energieerzeugungsanlagen (Mini-EAA) können Verbraucher eine gewisse Menge Strom selbst erzeugen, ihre Stromkosten reduzieren und einen Beitrag zur Energiewende leisten.

In diesem PDF findet ihr die komplette und am 5. Mai zuletzt aktualisierte Photovoltaik-Strategie. Ab Seite 24 geht es um die Balkonkraftwerke, wobei auch der Rest des Dokuments einen Blick wert ist.

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