EU-Parlament beschließt neue Regeln für audiovisuelle Mediendienste

Children Tv

Am Dienstag dieser Woche hat das EU-Parlament eine neue Richtlinie für TV und Videos angenommen. Im Kern sind darin drei Neuerungen enthalten, die nun nur noch vom Rat der EU-Minister formell angenommen werden müssen, bevor das Ganze als Gesetz in Kraft treten kann.

Interessant sind die Neuregelungen sicher auch für die Leser dieses Blogs, denn Dienste wie Netflix oder Amazon Prime Video sind von einer neuen „EU-Quote“ für Inhalte direkt betroffen.

Das sind die neuen Regeln für audiovisuelle Mediendienste:

Mindestens 30% europäische Inhalte in Katalogen von Video-on-Demand-Plattformen

Um die kulturelle Vielfalt im europäischen audiovisuellen Sektor zu fördern, haben die Abgeordneten dafür gesorgt, dass 30% der Inhalte in den Katalogen der Video-on-Demand-Plattformen europäische Produktionen enthalten müssen.

Video-on-Demand-Plattformen werden auch aufgefordert, zur Entwicklung europäischer Produktionen beizutragen, entweder durch direkte Investitionen in Inhalte oder durch Beiträge zu nationalen Fonds. Die Höhe des Beitrags in jedem Land sollte im Verhältnis zu den entsprechenden Einnahmen dort stehen (in den Mitgliedstaaten, in denen sie ihren Firmensitz haben oder den Mitgliedstaaten, auf deren Gebiet sie ganz oder größtenteils ausgerichtet sind).

Neue Regeln für Werbezeiten

Nach den neuen Regeln kann die Werbung maximal 20% der täglichen Sendezeit zwischen 6.00 und 18.00 Uhr einnehmen. Die Länge der Werbeblöcke lässt sich freier gestalten. Außerdem wurde ein Prime-Time-Fenster zwischen 18:00 und 0:00 Uhr festgelegt, in dem die Werbung ebenfalls nur maximal 20% der Sendezeit einnehmen darf.

Besserer Schutz von Minderjährigen vor Gewalt, Hass, Terrorismus und schädlicher Werbung

Die Anbieter audiovisueller Mediendienste sollten über wirksame Mechanismen zur Bekämpfung von Inhalten verfügen, die zu Gewalt, Hass und Terrorismus anstacheln. Pornografie und sinnlose Gewalt werden strengsten Regeln unterliegen. Die Verantwortung liegt nun bei den Video-Sharing-Plattformen, schnell zu reagieren, wenn Inhalte von Nutzern als schädlich gemeldet werden. Die Gesetzgebung sieht kein automatisches Filtern von hochgeladenen Inhalten vor – auf Wunsch des Parlaments jedoch müssen die Anbieter eine transparente und einfach zu handhabende Funktion schaffen, die es den Nutzern ermöglicht, problematische Inhalte zu melden oder zu kennzeichnen.

Das neue Gesetz verschärft die Vorschriften für Werbung, Produktplatzierung in Kinderprogrammen und Inhalte auf Video-on-Demand-Plattformen. Das Verhandlungsteam des Parlaments konnte auch einen Mechanismus zum Schutz personenbezogener Daten für Kinder durchsetzen. So muss gewährleistet werden, dass die von Anbietern audiovisueller Medien gesammelten Daten nicht für kommerzielle Zwecke wie etwa Profiling und auf das Nutzungsverhalten abgestimmte Werbung verwendet werden.

Die neuen Rechtsvorschriften enthalten auch weitere Bestimmungen, z. B. über die Zugänglichkeit, die Integrität des Signals eines Fernsehveranstalters, die Stärkung der Regulierungsbehörden und die Förderung der Medienkompetenz.

Mehr dazu


Fehler meldenKommentare

  1. Das DISQUS-Kommentarsystem verarbeitet personenbezogene Daten. Das System wird aus diesem Grund erst nach ausdrücklicher Einwilligung über nachfolgende Schaltfläche geladen. Es gilt die Datenschutzerklärung.

Du bist hier:
mobiFlip.de / ...