Neues Verpackungsgesetz kommt

Karton Box

Am 1. Januar 2019 tritt das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft und löst damit die Verpackungsverordnung (VerpackV) als geltendes Recht ab.

Händler müssen sich aus diesem Grund rechtzeitig registrieren und vorbereiten, denn es gibt unter anderem Vorgaben zu Sammlung, Rücknahme und Verwertung von Verpackungen.

Warum ich das Thema aufgreife? Zum einen ist es für den Onlinehandel interessant und zum anderen betrifft das Ganze auch Verbraucher direkt, denn es gibt auch Änderungen bei den Pfandpflichten.

Die Pfandpflicht gilt nämlich künftig auch für Frucht- und Gemüsenektare mit Kohlensäure und Mischgetränke mit einem Anteil an Milcherzeugnissen, insbesondere Molke, von mindestens 50 %. Das dürfte zahlreiche (bisher) pfandfreie Energydrinks betreffen.

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