Postgebühren steigen – Bundesnetzagentur vollzieht Maßgrößenentscheidung

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Bild: Deutsche Post DHL

Aus der Planung wird Wirklichkeit: Mit einer neuen Maßgrößenentscheidung hat die Bundesnetzagentur den Rahmen für künftige Portoanpassungen der Deutschen Post ab dem Jahr 2025 festgelegt.

Hauptgrund für die anstehenden Preiserhöhungen sind stark rückläufige Sendungsmengen und Mehrkosten, die der Post durch sogenannte Belastungen entstehen. Portoanpassungen sind in drei Bereichen, den sogenannten „Körben“, möglich: Privatkundenbriefe, Geschäftspost und Privatkundenpakete.

Für die nächsten zwei Jahre wurde eine allgemeine Preissteigerung von 3,37 % und eine negative Produktivitätsrate von -7,11 % bei Briefen und -3,84 % bei Paketen angenommen, die den Preisspielraum für diese Kategorien bestimmen. Die Post kann diese Spielräume flexibel nutzen, um Produkte innerhalb der Körbe unterschiedlich stark anzupassen.

Für die einzelnen Bereiche (oder „Körbe“) ergeben sich wie bereits geplant die folgenden durchschnittlichen Erhöhungsmöglichkeiten:

Ein weiterer Aspekt der Entscheidung betrifft die Berücksichtigung der Inflationsrate bei der Portoentwicklung. Die Bundesnetzagentur hat die Prognosen für 2024 und 2025 berücksichtigt und dabei die von der Post zusätzlich beantragten höheren Inflationsraten für 2023 nicht berücksichtigt. Diese zusätzlichen Inflationskosten sind bereits in die Kostenbasis der Genehmigung eingeflossen, eine nochmalige Berücksichtigung wäre unzulässig.

Die Bundesnetzagentur hat auch die Mehrkosten anerkannt, die der Post durch besondere gesetzliche Verpflichtungen entstehen, wie z. B. die Versorgung der Mitarbeiter aus der Zeit der Deutschen Bundespost. Diese Lasten werden teilweise durch höhere Porti abgedeckt, da es sich um wettbewerbsunübliche Lasten handelt, die nur die Post zu tragen hat.

Die Maßgrößenentscheidung erfolgte im Einklang mit dem neuen Postgesetz, das den Universaldienst durch klar definierte Preisstrukturen sichern soll. Die Deutsche Post kann für ihre Produkte auf Basis der vorgegebenen Rahmenbedingungen Portoanpassungen beantragen, die die Bundesnetzagentur bei Einhaltung der Maßgrößen innerhalb von vier Wochen genehmigen muss.  Die Post hatte bereits gesagt, dass man sich einen höheren Preissprung wünschen würde.

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