So will die Bundesnetzagentur das Festnetz regulieren

Modem Dsl Lan

Die Bundesnetzagentur hat der Europäischen Kommission kürzlich ihren Vorschlag zur zukünftigen Regulierung des Festnetzes der Telekom unterbreitet.

Es geht dabei um den neuen Regulierungsrahmen für den Zugang zur Kupfer- und hauptsächlich zur neu entstehenden Glasfaserinfrastruktur der Telekom, also den Zugang zur „letzten Meile“ der Telekom.

Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, äußert sich zu den Vorschlägen wie folgt:

Wir setzen uns konsequent für den Glasfaserausbau, fairen Wettbewerb und stabile und transparente Rahmenbedingungen ein. Der Leerrohrzugang ist ein wirksames Instrument zur Beschleunigung des Glasfaserausbaus. Zudem fördert er den Wettbewerb. Es belastet Bürger und Kommunen, wenn Bürgersteige und Straßen wiederholt aufgerissen werden. Der Leerrohrzugang schont die ohnehin knappen und teuren Tiefbaukapazitäten. Sie anderweitig einzusetzen, ist sinnvoll.

Die Europäische Kommission sowie das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation und die anderen Regulierungsbehörden der Mitgliedstaaten können den Entwurf innerhalb eines Monats kommentieren.

Wann die Regulierungsverfügung endgültig verabschiedet werden kann und ob es zu weiteren Änderungen kommt, hängt laut Bundesnetzagentur nun von der Europäischen Kommission und den Stellungnahmen der anderen europäischen Mitgliedstaaten ab.

So will die Bundesnetzagentur das Festnetz regulieren

Leerrohrzugang

Wie von der Bundesnetzagentur angekündigt und schon lange erwartet soll die Telekom als marktbeherrschendes Unternehmen anderen Netzbetreibern verfügbare und ungenutzte Kapazitäten in ihren Leerrohren gegen ein angemessenes Entgelt zugänglich machen. Wettbewerber können ihre Leitungen in diesen Rohren schnell und effizient verlegen.

Zentral für den Leerrohrzugang ist die Frage nach der angemessenen Höhe des Mietzinses für die freien Kapazitäten. Hierbei müssen insbesondere Anreize für den Glasfaserausbau erhalten bleiben. Die Bundesnetzagentur will u.a. Unsicherheiten der Marktteilnehmer dadurch vorbeugen, dass Leerrohrkapazitäten erst dann beauftragt werden können, wenn sie die kommerziellen und weiteren vertraglichen Rahmenbedingungen festgelegt hat. Die entsprechenden Verfahren sollen bis Ende 2023 abgeschlossen werden. Darüber hinaus ermöglicht die Regulierung unter bestimmten Voraussetzungen für neu gebaute Leerrohre Kapazitäten mehrjährig für den eigenen Ausbau freizuhalten.

Die Einsichtnahme in freie Leerrohrkapazitäten soll über den Infrastrukturatlas, das neue „Gigabitgrundbuch“ erfolgen.

Zugang zu Glasfasernetzen

Beim Zugang zu Glasfasernetzen hält die Bundesnetzagentur am eingeschlagenen Flexibilisierungskurs fest. Die bis Ende 2031 vereinbarten sogenannten Commitment-Verträge haben auch nach erweiterter Prüfung den sogenannten Nachbildbarkeitstest bestanden.

Zugang zu Kupfernetzen

Bei der Regulierung der „Kupferentgelte“, dem Preisanker für den Glasfaserausbau, sieht sich die Bundesnetzagentur durch die der Europäische Kommission bereits vorliegende, erstmals sehr langfristige Entgeltgenehmigung bestätigt.

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  1. Tom 🪴

    Was bitte soll ein Leerrohr Zugang für Vorteile haben?
    Macht doch überhaupt kein Sinn wenn ich 3x Glasfaser in mein Haus bekomme, von jedem Anbieter andere Geräte installiert bekommen muss, also HÜP und NT, um meinen Anbieter zu wechseln. Warum nicht genau wie bei Kupfer Verfahren und einfach dass Kabel vermieten?

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