Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Sony im Streit um Cheat-Software für die PlayStation eine Niederlage zugefügt.
In dem Fall ging es um eine Software, die das Schummeln in Spielen ermöglicht, indem sie bestimmte Daten im Arbeitsspeicher der Konsole verändert. Sony argumentierte, dass dies eine Verletzung des Urheberrechts darstelle. Der EuGH entschied jedoch (PDF), dass die Cheat-Software keine Urheberrechtsverletzung darstelle, da sie nicht in den Quellcode des Spiels eingreife.
In dem Rechtsstreit ging es um das Rennspiel „MotorStorm: Arctic Edge“ für die PlayStation Portable, bei dem die Cheat-Software es den Spielern ermöglichte, beispielsweise einen Turbo länger zu nutzen. Sony versuchte, den Vertrieb dieser Software zu unterbinden und zog vor Gericht. Der deutsche Bundesgerichtshof legte den Fall dem EuGH vor, um zu klären, ob die Verwendung einer solchen Software nach EU-Recht eine Urheberrechtsverletzung darstellt.
Der EuGH entschied, dass dies nicht der Fall sei, da die Software nur temporäre Daten im Arbeitsspeicher des Spiels verändere und nicht das Spiel selbst vervielfältige oder dauerhaft verändere.
Der EuGH betonte, dass das Urheberrecht zwar die geistige Schöpfung des Spiels schütze, nicht aber dessen Funktionsweise während des Spielens. Solange die Cheat-Software keine Vervielfältigung des Spiels ermögliche, sei sie legal. Der Fall wird nun an den Bundesgerichtshof zurückverwiesen, der sich an diese Entscheidung halten muss, womit die Klage von Sony scheitern dürfte.
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