Tankstellen-Planwirtschaft? So will die Regierung E-Mobilität voranbringen

Aral Pulse

Die Bundesregierung plant, Tankstellen ab 2028 zur Bereitstellung von Schnellladesäulen für Elektroautos zu verpflichten.

Das geht aus einem Referentenentwurf (PDF) des Bundesverkehrsministeriums hervor. Demnach sollen Tankstellen mit mehr als 200 öffentlichen Stellplätzen ab dem 1. Januar 2028 mindestens einen Schnellladepunkt mit einer Leistung von mindestens 150 Kilowattstunden betreiben. Tankstellen, die bereits über einen Schnellladepunkt im Umkreis von einem Kilometer verfügen, sind von dieser Regelung ausgenommen.

Im Referentenentwurf heißt es:

Zentral für die Versorgung dieser Fahrzeuge ist eine flächendeckende, bedarfsgerechte und nutzerfreundliche Ladeinfrastruktur, die die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger zum Umstieg auf die Elektromobilität erhöht.

Tankstellen, die bei der Gewährleistung von Mobilität bereits eine Schlüsselrolle einnehmen, sind in besonderem Maße geeignet, einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung dieser Ziele zu leisten. Zum einen stellen Tankstellen mit ihren verkehrsgünstigen Standorten die deutschlandweite Versorgung von Kraftfahrzeugen mit Kraftstoff sicher. Zum anderen gelten sie im Alltag als vertraute und attraktive Anlaufstellen.

Die geschätzten Kosten für den Aufbau dieser Infrastruktur belaufen sich laut Bundesregierung auf rund 432,1 Millionen Euro. Hinzu kommen jährlich rund acht Millionen Euro für den laufenden Betrieb und die Wartung. Parallel dazu schreibt das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) ab 2025 vor, dass in Nichtwohngebäuden mit mehr als 20 Stellplätzen mindestens ein Ladepunkt errichtet werden muss. Diese Regelung gilt auch für Neubauten und größere Renovierungen.

Unternehmen sehen planwirtschaftliches Eingreifen

Die betroffenen Unternehmen sind wenig begeistert. Der UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e. V. 2024 hat bereits eine Stellungnahme zu dem Referentenentwurf veröffentlicht, in der man die Pläne vollumfänglich ablehnt. Darin heißt es unter anderem:

[…] Der Entwurf greift in die unternehmerische Freiheit planwirtschaftlich ein, ist völlig unverhältnismäßig und daher verfassungswidrig.

Der Entwurf legt einen unrealistischen Bestand von 15 Millionen batteriebetriebenen Elektro-Pkw im Jahr 2030 zugrunde und einen daraus folgenden Stromladebedarf an öffentlichen Ladestellen wie Tankstellen. Zudem werden viel zu niedrige Anschaffungskosten und Kosten für Installation und Inbetriebnahme angesetzt. […]

Auch der ACE Auto Club Europa, hat sich zum Entwurf zu Wort gemeldet, und zwar wie folgt:

Wer grundsätzlich alle größeren Tankstellenbetreiber zu einer fixen Anzahl an Ladepunkten an jedem ihrer Standorte verdonnert, verliert den tatsächlichen Bedarf der Menschen aus den Augen. An manchen Orten mag es bereits ausreichend Schnell-Lademöglichkeiten geben, im ländlichen Raum sind es aber oft so wenige, dass die eine geforderte Schnell-Ladesäule pro Tankstelle nicht einmal ansatzweise ausreicht.

Wir brauchen ein dichtes, nutzerfreundliches öffentliches Ladenetz. Dazu muss zuallererst geklärt werden, wo mehr Schnell-Lademöglichkeiten gebraucht werden. Denn genau dort gilt es zu verdichten – und zwar mit mindestens 150 kW Ladeleistung.

– Stefan Heimlich, Vorsitzender des ACE

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