Vodafone: Sammelklage gegen unzulässige Preiserhöhungen
Vodafone hatte die Preise für Festnetz- und Internetdienste während der Vertragslaufzeit einseitig erhöht, was der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) für rechtlich unzulässig hält. Die Grundgebühren stiegen damals um fünf Euro pro Monat.
Aus diesem Grund wird man beim vzbv klagen und da es sich um eine Sammelklage handelt, können sich betroffene Vodafone-Kunden anschließen. Betroffene erhalten im Erfolgsfall ihr Geld direkt zurück.
Mit der neu eingeführten Sammelklage erhalten angemeldete Verbraucher:innen im Erfolgsfall einen Schadensersatz oder Rückerstattungen direkt zugesprochen. Anders als bei der Musterfeststellungsklage erübrigt sich für Verbraucher:innen ein erneuter Gang vor Gericht, um Ansprüche geltend zu machen.
Der vzbv ruft dazu auf, sich – sobald es möglich ist – in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz einzutragen, damit Ansprüche nicht verjähren. Die Anmeldung und Teilnahme an der Klage sind kostenlos.
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