Streit um „Schattendatenbank“: SCHUFA weist NOYB zurück

Die SCHUFA lehnt die Forderungen von NOYB zur Löschung historischer Bonitätsdaten ab und veröffentlicht ihre Stellungnahme.

NOYB wirft der SCHUFA vor, Daten in einer „Schattendatenbank“ länger als zulässig aufzubewahren und Auskünfte vorzuenthalten. Die bis 9. September geforderten Unterlassungserklärungen hat die SCHUFA nicht abgegeben.

Die Auskunftei spricht stattdessen von einem getrennten Datenarchiv. Historische Informationen seien laut SCHUFA für gesetzliche Nachweise, Datenschutzkontrollen und die Entwicklung sowie Prüfung von Bonitätsscores erforderlich.

Gut zu wissen

Hintergrund waren Recherchen von NDR und Süddeutscher Zeitung. Demnach hält die Schufa Daten vor, die nach den regulären Speicherfristen gelöscht sein müssten.

SCHUFA kündigt neue Auskunftspraxis an

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • 2025 stellte die SCHUFA rund 2 Millionen Auskünfte bereit.
  • Ab 20. November gelten neue Vorgaben nach § 37a BDSG.
  • 2027 will die SCHUFA ihr Auskunftskonzept neu aufstellen.
  • Beim neuen Score sollen alle 12 Kriterien samt Gewichtung sichtbar sein.

Die SCHUFA betont zudem, ihre Speicherfristen orientierten sich an gesetzlichen Vorgaben und dem mit Datenschutzbehörden abgestimmten Code of Conduct. Weitergehende historische Daten würden auf konkrete Nachfrage ebenfalls beauskunftet.

Ich finde vor allem die angekündigte Transparenzoffensive relevant. Der juristische Streit ist damit nicht entschieden, aber für Verbraucher wäre eine verständlichere und umfassendere Auskunftspraxis ein klarer Fortschritt.


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