Verbraucherschützer setzen sich gegen WhatsApp durch

Das Landgericht Berlin II hat WhatsApp die Nutzung und Weitergabe bestimmter Nutzerdaten untersagt.
Die Kammer entschied laut Urteil vom 23.02.2026, dass personenbezogene Daten deutscher Nutzer sowie Dritter nicht auf Grundlage früherer Nutzungsbedingungen verarbeitet oder an den Schwesterkonzern Facebook weitergegeben werden dürfen. Das Verfahren geht auf eine Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen zurück.
Außerdem untersagte das Gericht, bestimmte Regelungen der damaligen Datenschutzrichtlinie weiterhin in Verträge mit in Deutschland wohnenden Verbrauchern einzubeziehen oder sich darauf zu berufen. Einen Antrag auf Löschung bereits übermittelter Daten bei Facebook wies das Gericht jedoch ab.
Hintergrund der Nutzungsbedingungen und Datenweitergabe
Auslöser war eine Aktualisierung der Bedingungen im August 2016 nach der Übernahme durch Facebook. Nutzer sollten zustimmen, dass beide Unternehmen standardmäßig auf sämtliche im Adressbuch gespeicherten Telefonnummern zugreifen dürfen, auch auf Daten von Nichtnutzern. Zugleich sollten sie bestätigen, zur Weitergabe befugt zu sein.
Bereits im September 2016 untersagte der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Facebook die Erhebung und Speicherung entsprechender Daten. WhatsApp hatte damals erklärt, es seien keine personenbezogenen Daten übermittelt worden. Teile des Streits galten im aktuellen Verfahren als erledigt, nachdem das Unternehmen Unterlassungserklärungen abgegeben hatte.
Ich halte das Urteil für ein deutliches Signal an Plattformbetreiber, dass Einwilligungen transparent und rechtlich belastbar gestaltet sein müssen.
Facebooks Freunde-Finder-Funktion rechtswidrig
In einem weiteren Verfahren erklärte das Landgericht Berlin auch die Freunde-Finder-Funktion von Meta für rechtswidrig. Nach der Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands darf das Unternehmen keine personenbezogenen Daten von Nichtnutzern auf eigene Server hochladen und verarbeiten, da es an einer Rechtsgrundlage nach der Datenschutzgrundverordnung fehle. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Zudem untersagte das Gericht, ohne ausdrückliche Einwilligung der registrierten Mitglieder umfassende Nutzungsprofile für personalisierte Werbung zu erstellen. Die Zusammenführung von Aktivitäten zu Werbezwecken sei laut Gericht nicht zur Vertragserfüllung erforderlich. Teile der Klage blieben jedoch erfolglos, etwa beim Vorwurf zur Profilbildung von nicht registrierten Seitenbesuchern.
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