Verbraucherzentrale erhebt Gewinnabschöpfungsklage gegen Amazon

Prime Video

Die Verbraucherzentrale Sachsen klagt gegen Amazon auf Rückzahlung von bis zu zwei Milliarden Euro aus den Gewinnen des Prime-Video-Angebots.

Die Verbraucherschützer sehen in der Einführung von Werbung bei Prime Video ohne Zustimmung der Kunden einen klaren Rechtsverstoß. Laut Mitteilung wurde bereits im April 2024 eine Sammelklage eingereicht, der sich inzwischen mehr als 123.000 Personen angeschlossen haben.

Nun fordern die Kläger zusätzlich die vollständige Abschöpfung der Gewinne, die Amazon aus den werbebehafteten Prime-Video-Abonnements erzielt hat.

Gewinnabschöpfungsklage gegen Amazon Prime Video

Hintergrund der Klage ist die Änderung vom Februar 2024, als Amazon Werbung einführte und die bisherige Bild- und Tonqualität herabsetzte. Kunden mussten 2,99 Euro monatlich für die werbefreie Nutzung zahlen. Seitdem baut Amazon die Werbeinhalte in Prime Video weiter aus.

Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Sachsen verstieß diese Änderung gegen Verbraucherrecht, da sie ohne Zustimmung der Abonnenten erfolgte. Der Verbraucherzentrale-Rechtsexperte Michael Hummel schätzt die zu Unrecht erzielten Gewinne auf mindestens 1,8 Milliarden Euro über einen Zeitraum von drei Jahren.

Wichtige Eckpunkte des Verfahrens:

Sollte die Klage erfolgreich sein, würde der abgeschöpfte Betrag zunächst zur Erstattung an die Teilnehmer der Sammelklage genutzt. Der restliche Gewinnanteil flösse an den Staat.

Je mehr Verbraucher sich anschließen, desto höher fällt die Rückzahlung aus. Laut Angaben der Verbraucherschützer ist eine Anmeldung weiterhin möglich, sofern ein Prime-Abo vor dem Stichtag 5. Februar 2024 bestand.

Aus meiner Sicht zeigt diese Klage, wie stark sich das neue Verbandsklagerecht auf die Machtbalance zwischen Konzernen und Verbrauchern auswirken könnte. Lange laufende Verfahren sind wahrscheinlich, doch der Fall dürfte Maßstäbe für künftige Digitalprozesse in Deutschland setzen.

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