Verbraucherschützer haben gleich zwei Verfahren gegen die Deutsche Post angestrengt. Es geht um eine umstrittene AGB-Klausel bei DHL und um irreführende Werbung für Einschreiben.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Anfang September 2025 beim Oberlandesgericht Hamm Unterlassungsklage gegen die Deutsche Post eingereicht. Streitpunkt ist eine Klausel in den DHL-AGB, die eine Zustellung an Nachbarn oder Hausbewohner erlaubt, wenn „den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme berechtigt sind“.
Die Verbraucherschützer halten diese Formulierung für zu unbestimmt und wollen ihre Verwendung untersagen lassen. Nach Angaben von onlinehaendler-news.de bezieht sich das Verfahren nicht auf die Ersatzzustellung an sich, sondern ausschließlich auf die beanstandete Formulierung. Eine Entscheidung steht noch aus.
Werbeaussagen zu Einschreiben irreführend
Zusätzlich musste die Deutsche Post ihre Werbeaussagen zu Einschreiben ändern. Hintergrund ist ein Verfahren der Verbraucherzentrale Niedersachsen vor dem Landgericht Köln. Die Post hatte Einschreiben als sicheren Versand für Geld oder Wertgegenstände beworben, ohne die geringe Haftungsgrenze klar zu nennen.
Nach eigenen Angaben haftet das Unternehmen bei gewöhnlichen Einschreiben nur bis 25 Euro. In einem konkreten Fall wurden Folgekosten von rund 300 Euro nicht erstattet, nachdem Ausweisdokumente verloren gingen. Die Post hat eine Unterlassungserklärung abgegeben und ihre Werbung angepasst.
Deutsche Post im Streit mit Verbraucherschützern
Die Verbraucherschützer kritisieren, dass Verbraucher durch unklare Klauseln und unvollständige Werbeaussagen benachteiligt werden. Laut verbraucherzentrale-niedersachsen.de sei insbesondere die Bewerbung des Einschreibens irreführend gewesen, da die Haftungsbeschränkung nur im Kleingedruckten zu finden war. Auch beim Thema Ersatzzustellung an Nachbarn will der vzbv mehr Rechtssicherheit schaffen.
Ich finde das Ganze nachvollziehbar, weil man als Kunde bei der Post oft davon ausgeht, dass bestimmte Services sicherer sind, als sie tatsächlich sind. Wenn dann noch schwammige Formulierungen in den AGB stehen, sorgt das schnell für Ärger. Mich überrascht nicht, dass die Verbraucherschützer hier aktiv geworden sind, sondern eher, dass es nicht schon früher passiert ist.
Jetzt mobiFlip kostenlos auf WhatsApp folgen und informiert bleiben!