Warum angeblich gelöschte Schufa-Daten für Ärger sorgen

Schufa (KI)

Die Datenschutzorganisation Noyb mahnt die Schufa wegen historischer Kundendaten ab und bereitet eine mögliche Sammelklage vor.

Hintergrund sind Recherchen von NDR und Süddeutscher Zeitung. Demnach hält die Schufa Daten vor, die nach den regulären Speicherfristen gelöscht sein müssten. Die Auskunftei spricht von ausgeblendeten historischen Daten, die unter anderem für Score-Validierungen genutzt werden.

Noyb kritisiert zudem, dass diese Daten bei Auskunftsersuchen nach Artikel 15 DSGVO nicht herausgegeben würden. Die Organisation hält sowohl die weitere Verarbeitung als auch die aus ihrer Sicht unvollständigen Auskünfte für rechtswidrig. Die Schufa weist die Darstellung einer geheimen „Schattendatenbank“ zurück.

Die Schattendatenbank der SCHUFA ist geradezu ein Musterfall für eine rechtswidrige Datenverarbeitung. Die SCHUFA verarbeitet heimlich Daten, die laut eigenen Angaben längst gelöscht sein müssten und verdient damit letztlich Geld.

– Martin Baumann, Datenschutzjurist bei noyb

Noyb bereitet weitere Schritte gegen die Schufa vor

Der Streit könnte für viele Verbraucher relevant werden:

Noyb hält bei Betroffenen, die eine unvollständige Auskunft erhalten haben, einen immateriellen Schadenersatz von etwa 500 Euro pro Person für denkbar. Ob ein solcher Anspruch tatsächlich besteht und in welcher Höhe, müssten letztlich Gerichte klären. Zunächst droht Noyb der Schufa eine Unterlassungsklage an.

Ich finde vor allem die Frage nach dem Auskunftsrecht relevant. Wenn Unternehmen personenbezogene Daten weiterhin verarbeiten, sollten Verbraucher nachvollziehen können, welche Informationen tatsächlich vorhanden sind. Die angekündigten Verfahren könnten hier für deutlich mehr rechtliche Klarheit sorgen.

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