Ab dem 27. September 2026 müssen Händler Verbraucher klarer über Gewährleistung und bestimmte Garantien informieren.
Die neuen Vorgaben betreffen insbesondere stationäre Händler und Online-Shops, die Waren an Endverbraucher verkaufen. Die Informationen müssen grundsätzlich vor dem Vertragsschluss bereitstehen.
Gesetzliche Gewährleistung und freiwillige Garantie bleiben dabei klar getrennt. Mängelansprüche verjähren bei Waren im Regelfall nach zwei Jahren. Eine Herstellergarantie darf diese gesetzlichen Rechte nicht einschränken.
Neue Informationspflichten für Händler und Online-Shops
Für die Praxis sind vor allem diese Punkte wichtig:
- Die Gewährleistungsinformation ist unabhängig von einer Garantie erforderlich.
- Eine Garantiekennzeichnung wird nur bei einer entsprechenden gewerblichen Garantie relevant.
- Online-Shops sollten die Angaben gut sichtbar vor dem Kauf einbinden.
- Die EU gibt Gestaltung, Farben, Schriften und Inhalte der vorgesehenen Labels verbindlich vor.
Grundlage für die Gestaltung ist die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960. Die vorgegebenen Labels dürfen nicht verkleinert, verzerrt oder gestalterisch verändert werden. Verstöße können unter anderem wettbewerbsrechtliche Abmahnungen oder behördliche Maßnahmen nach sich ziehen.
Ich halte die Vereinheitlichung grundsätzlich für sinnvoll, weil Gewährleistung und Garantie im Alltag noch häufig verwechselt werden. Für Händler entsteht allerdings zusätzlicher Anpassungsbedarf, besonders bei Produktseiten und Bestellprozessen.
mobiFlip bei Google bevorzugen – unsere Beiträge öfter sehen Quelle wählen ↗