Fluggastrechte: EU-Parlament beschließt neue Regeln

Das Europäische Parlament hat neue Vorschriften für Fluggäste beschlossen und stärkt damit unter anderem Entschädigungsansprüche und die Preistransparenz.

Die Abgeordneten bestätigten die im Vermittlungsausschuss erzielte Einigung mit großer Mehrheit. Bestehende Ansprüche bleiben erhalten. Fluggäste können weiterhin eine Entschädigung verlangen, wenn ein Flug mehr als drei Stunden verspätet ist, kurzfristig annulliert wird oder eine Beförderung verweigert wird. Die Höhe der Ausgleichszahlungen bleibt unverändert und richtet sich nach der Flugstrecke.

Neue EU-Regeln für Fluggäste im Überblick

Künftig sollen Erstattungen und Entschädigungen einfacher beantragt werden. Wer sich für eine Rückerstattung entscheidet, soll diese automatisch erhalten.

Außerdem müssen Fluggesellschaften laut den neuen Vorschriften innerhalb von vier Tagen Hinweise zum Entschädigungsverfahren bereitstellen. Für Anträge gilt künftig eine Frist von neun Monaten, während die Fluggesellschaft innerhalb von 30 Tagen reagieren muss.

Wichtige Änderungen:

  • Kostenlose Sitzplätze für Kinder neben Begleitpersonen.
  • Mehr Transparenz bei Flugpreisen und Handgepäck.
  • Keine Gebühren für Namenskorrekturen oder gedruckte Bordkarten.
  • Rückflug bleibt auch ohne genutzten Hinflug möglich.
  • Alle Details im PDF

Zusätzlich werden die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Schwangeren und Familien erweitert. Kinder unter 14 Jahren sollen ohne Aufpreis neben ihrer Begleitperson sitzen können. Die endgültige Zustimmung des EU-Rates steht noch aus. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt sollen die Mitgliedstaaten und Unternehmen ein Jahr Zeit für die Umsetzung erhalten.

Ich halte die Reform insgesamt für sinnvoll, weil sie bestehende Rechte weitgehend sichert und gleichzeitig einige häufig kritisierte Abläufe für Flugreisende einfacher und transparenter gestalten dürfte.


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