Telekom StreamOn: Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert die Tarifoption

Telekom

Seit dem 19. April bietet die Deutsche Telekom mit StreamOn eine Tarifoption an, die für Diskussionen sorgt. Auch beim Verbraucherzentrale Bundesverband.

Mit der Option StreamOn können MagentaMobil-Kunden über das mobile Datennetz unbegrenzt Musik- und Videoinhalte von Partnern streamen, ohne, dass das im Tarif enthaltene Highspeed-Datenvolumen belastet wird. Das ist so lange möglich, wie das Volumenpaket nicht durch andere Inhalte aufgebraucht wurde. Im Gegenzug wir die Qualität der Inhalte teilweise begrenzt. Die Telekom selbst sieht damit die Vorgaben zur Netzneutralität erfüllt.

Auch die Bundesnetzagentur ließ bereits durchblicken, dass die StreamOn-Option in den zentralen Punkten nicht gegen die EU-Vorgaben zur Netzneutralität verstöß, bei denen eine „Zero-Rating-Option“ unzulässig wäre. Beim Verbraucherzentrale Bundesverband. e.V. sieht man das etwas anders und „empfiehlt“ der Bundesnetzagentur, das Angebot zu verbieten.

Florian Glatzner, Medienexperte beim vzbv, sagt dazu:

Das StreamOn-Geschäftsmodell der Deutschen Telekom verletzt die Netzneutralität. Es verringert auf lange Sicht die Wahlfreiheit der Verbraucher bei Streamingdiensten, führt zu höheren Mobilfunkpreisen und wirkt sich negativ auf Innovationen aus. Daher sollte die Bundesnetzagentur das Angebot verbieten.

Beim Verbraucherzentrale Bundesverband ist man also der Meinung, dass StreamOn ein Zero-Rating-Angebot ist. Kombiniert mit den Vorgaben und den Einschränkungen der Option, sieht man das Angebot kritisch. Nach Ansicht des vzbv verstößt der StreamOn-Tarif der Deutschen Telekom gegen die Regeln der Netzneutralität. Weiterhin sieht man Einschränkungen für kleinere Anbieter.

Das StreamOn-Angebot der Telekom wird langfristig dazu führen, dass sich kleinere Streaminganbieter nicht am Markt behaupten können. Denn der Anmeldeprozess für Partnerdienste im StreamOn-Tarif bietet für kleinere ausländische sowie europäische Streaming-Anbieter administrative, finanzielle und sprachliche Hürden. Für Verbraucher wird dadurch in Zukunft die Wahlfreiheit eingeschränkt werden. Das führt dazu, dass wenige Anbieter den Markt und damit auch Inhalt und Preise bestimmen.

Das StreamOn-Angebot der Telekom wirkt sich außerdem negativ auf Innovationen aus, denn die Telekom nimmt nur Unternehmen in das Angebot auf, die festgelegte technische Voraussetzungen erfüllen. Andere technische Lösungen werden damit benachteiligt.

Bisher hat der Verbraucherzentrale Bundesverband nicht angekündigt, auch rechtliche Schritte gegen die Deutsche Telekom bezüglich StreamOn einzuleiten. Zunächst versucht man also nur Druck auf die Bundesnetzagentur auszuüben.

Telekom StreamOn: Ein paar Details5. April 2017 JETZT LESEN →

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