Bundesnetzagentur schaltet unechte Ortsnetzrufnummern ab


Firmen der Kategorie Schlüsseldienste etc. werben gerne, teils rechtswidrig, mit unechten Ortznetzrufnummern um potentiellen Kunden Ortsnähe vorzugaukeln. Die Bundesnetzagentur geht auch dieses Jahr weiter dagegen vor.
Die Bundesnetzagentur gibt per Pressemitteilung bekannt, bei 264 offenkundig unechten Ortznetzrufnummern die Sperrung angeordnet zu haben. Ein Handwerksunternehmen täuschte Kunden so eine nicht gegebene Ortsnähe vor.
Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass eine Rufnummer im eigenen Vorwahlbereich zu einem am Ort ansässigen Unternehmen führt. – Jochen Homann, Behördenchef
Diese Strategie stellt einen Wettbewerbsverstoß dar, falls das werbende Unternehmen in den betreffenden Vorwahlbereichen keinen Unternehmenssitz hat. Bereits im vergangenen Jahr wurde die Bundesnetzagentur in solchen Fällen tätig, damals in deutlich größerem Ausmaß.
Notdienste führen Kunden in die Irre
Gerade Dienste, die von Kunden in Notsituationen gerufen werden, wie Schlüsseldienste oder Kanalreiniger, versuchen so Kunden zu gewinnen. Die Bundesnetzagentur lässt immer wieder Nummern abschalten die als Rufweiterleitung, teilweise zu ganz anderen Firmen genutzt werden. Solche Fälle gelten dann als irreführende Werbung.
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